Abgesagte Events: "Gutschein statt Geld ärgert viele Leute"

Auch viele Läufer sind betroffen
Veranstalter splitten Tickets mehrtägiger Events, um Wertgrenze zu unterschreiten, warnen Konsumentenschützer.

Abgesagter Marathon oder verschobenes Musikfestival: Die Bandbreite der Veranstaltungen, die wegen der Corona-Krise ausfallen, ist groß. Doch ob auspowern oder abrocken - "die Gutscheinregelung ärgert viele Leute", bestätigt Gabriele Zgubic, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Wien. "Auch wenn es nur 70 Euro sind."

Diese 70 Euro sind jene Grenze, die ein Veranstalter als Gutschein anbieten kann, statt Geld zurückzuerstatten. Der Kunde muss dies akzeptieren, das regelt ein eigens dafür geschaffenes Gesetz. Für teurere Tickets gibt es eine Kombination aus Geld und Gutschein. Erst nach zwei Jahren kann man anstelle des Gutscheines das gesamte Geld rückfordern.

Die Konsumentenschützer sehen aber derzeit noch ein weiteres Problem: Anbieter mehrtägiger Veranstaltungen würden dazu übergehen, den Gesamtpreis einer Karte durch die Anzahl der Eventtage zu teilen. So kämen sie zuweilen auf weniger als 70 Euro Ticketpreis pro Tag – und damit mit bloßen Gutscheinen durch.

Ein fragwürdiger Kniff, beurteilt Zgubic. "Das steht nirgends im Gesetz, nur in den Erläuterungen. So ein Angebot ist rechtlich nicht eindeutig." Sie betrachte eine Karte für ein Festival als nicht teilbar, auch wenn die Veranstaltung mehrere Tage dauern hätte sollen.

Konsumentenschützern behagt die Gutscheinregelung generell nicht. "Man hat die Liquiditätsprobleme der Veranstalter auf dem Rücken der Konsumenten gelöst", kritisiert Zgubic und warnt: Absicherung im Insolvenzfall gebe es nämlich keine. Meldet ein Veranstalter Konkurs an, verfällt der Gutschein  - und der Käufer geht leer aus.

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