17-Jähriger streckte Kärntner mit Faustschlag nieder

17-Jähriger streckte Kärntner mit Faustschlag nieder
Der Mann hatte mehrere Brüche im Gesicht erlitten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach einem Lokalbesuch in Villach war es in den frühen Morgenstunden zu wüsten Szenen gekommen. Das Opfer, ein 29-jähriger Mann, war nach einem Wortgefecht attackiert worden, sagte Staatsanwältin Johanna Schunn.

Der Mann ging bewusstlos zu Boden und wurde auch noch getreten. "Ein Nasenbeinbruch, ein Jochbeinbruch, eine Mehrfachfraktur im Bereich der Kieferhöhle und des Orbitabodens sowie eine Gehirnerschütterung", zählte die Staatsanwältin die Verletzungen auf, die der 29-Jährige erlitten hatte.

Erfahrung im Boxsport

Der 17-Jährige, der auch Erfahrungen im Boxsport gesammelt hatte, gab vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger zu, den Mann attackiert zu haben - allerdings sei er zuvor von diesem gestoßen worden und er habe ihn auch nur "reflexartig" mit der flachen Hand geschlagen. Getreten habe er ihn jedenfalls nicht.

Belastet wurde er hingegen von zwei Begleitern des 29-Jährigen. Beide sagten aus, dass der Schlag jedenfalls ein Faustschlag gewesen sei. Wer im Anschluss getreten habe, hätten sie aber nicht erkannt, es seien mehrere Leute um den 29-Jährigen herumgestanden.

Zeugen relativierten Aussage

Turbulent verliefen die weiteren Zeugenaussagen: Der 17-Jährige hatte vier Begleiter aufgeboten, die ihre Sicht der Dinge schilderten und dabei auffallend oft die gleichen Formulierungen benutzten.

So behaupteten alle, dass sie ein Klatschen gehört hätten, weshalb sie darauf schlossen oder gar gesehen haben wollten, dass es sich bei dem Schlag nur um eine Ohrfeige gehandelt hatte.

Das Opfer sei auch wegen seiner Alkoholisierung sehr unsicher auf den Beinen gewesen und schnell aus dem Gleichgewicht geraten. Erst als Richter Schofnegger die jungen Männer auf die Folgen einer falschen Aussage aufmerksam machten, relativierten fast alle von ihnen ihre Angaben und meinten, dass sie doch nicht genau gesehen hätten, was passiert war.

Staatsanwältin: "Gefälligkeitsaussagen"

"Unglaubwürdigere Zeugen habe ich in meiner Laufbahn noch nicht erlebt", kommentierte Staatsanwältin Schunn in ihrem Plädoyer diese Aussagen: "Wenn sich die Freunde des Angeklagten aus Gefälligkeit einem Strafverfahren aussetzen wollen, ist das ihre Sache." Glaubwürdig seien aber jedenfalls die Begleiter des Opfers gewesen. Sie forderte eine Verurteilung wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.

Hans Gradischnig, der Verteidiger des 17-Jährigen, sagte, dass es auch möglich sei, dass das Opfer die Verletzungen nicht vom Schlag, sondern vom Aufprall am Boden davongetragen hatte: "Mein Mandant hatte sicher nicht die Absicht, seinen Kontrahenten so schwer zu verletzen."

Der Schöffensenat sprach den 17-Jährigen schließlich wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Ein Faustschlag allein sei zu wenig für eine Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, auf die eine viel höhere Strafe stehe: "Dass er eine Absicht an den Tag gelegt hat, kann im Zweifel nicht angenommen werden. Anders wäre das aber gewesen, wenn man ihm die Fußtritte nachgewiesen hätte."

Verteidiger Gradischnig erklärte, sein Mandant werde das Urteil annehmen, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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