Lebenslange Haft für Cold Case Mord in Kärnten

Lebenslange Haft für Cold Case Mord in Kärnten
Die Leiche der Italienerin wurde 2008 in Kärnten gefunden. Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Ein 49 Jahre alter Mann wurde am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen eines fast 15 Jahre alten Mordfalls verurteilt. Der marokkanische Staatsbürger, der seit 2001 überwiegend in Italien lebt, soll 2008 eine 49 Jahre alte Italienerin, mit der er eine jahrelange Beziehung hatte, im Völkermarkter Stadtwald getötet haben. 2021 führte eine DNA-Spur an der Leiche zum Angeklagten. Im Prozess zog er es vor, zu schweigen.

Die teilweise verbrannte Leiche der Frau war im Oktober 2008 im Völkermarkter Stadtwald gefunden worden. Die 49-Jährige war geschlagen, gewürgt und erschossen worden. Es dauerte Jahre, bis die Tote identifiziert wurde. Eine DNA-Spur an ihrem Körper führte zum Angeklagten, als dieser in Italien wegen Drogendelikten in Haft war. Der Prozess ist vorerst für zwei Tage, Dienstag und Mittwoch, anberaumt.

"Overkill"

Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach angesichts der heftigen Gewalt bei der Tat im Anklagevortrag von einem sogenannten "Overkill" und meinte: "Es war eindeutig eine Beziehungstat." Der Angeklagte habe alles getan, um die Identität der Toten zu verschleiern, weil der Verdacht zuerst auf ihn, ihren Freund, gefallen wäre, meinte die Anklägerin. Sie zeigte den Geschworenen Fotos der Leiche. "Sie müssen wissen, worüber Sie heute urteilen."

Verteidiger Nikolaus Rast sprach von einem Indizienprozess. Die DNA-Spur passe zwar zu seinem Klienten, es sei aber keine richtige Beziehung gewesen. Sein Mandant habe die Frau immer wieder getroffen, um mit ihr sexuell zu verkehren. Deshalb habe er nach ihrem Verschwinden auch nicht nach ihr gesucht. Als Täter kämen andere infrage, so der Verteidiger. Die Tote habe Spielschulden gehabt, sie könnte deshalb getötet oder Opfer eines Serienmörders geworden sein, der sich damals herumgetrieben habe.

Sein Mandant sei kein guter Mensch, habe viele Vorstrafen, sei aber in diesem Fall unschuldig. Er habe in allen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelogen und mache nun von seinem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen.

Geldsorgen

Eine medizinische Sachverständige sagte aus, dass aufgrund der Qualität der DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche es am wahrscheinlichsten sei, dass der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit dem Opfer innerhalb von 24 Stunden vor dessen Tod hatte.

Als Zeugin sagte die Schwester der Toten aus. Sie hatte den Angeklagten, den sie als Freund ihrer verwitweten Schwester kennen gelernt hatte, identifiziert. Sie sei sich auch heute absolut sicher, dass es sich beim Angeklagten um den damaligen Freund ihrer Schwester handle. Diese habe ihr im Sommer 2008 erzählt, dass ihr Freund mehr in sie verliebt sei als sie in ihn, sie habe überlegt, die Beziehung zu beenden. Er habe sie finanziell unterstützt, sei aber auch eifersüchtig gewesen.

Der Angeklagte hab sie mehrmals kontaktiert und gebeten, ihre Schwester von der Beziehung zu ihm zu überzeugen. Er habe mehr von ihr gewollt, sie sogar heiraten. Dass sie wegen Spielschulden in Bedrängnis gewesen sei oder ähnliches, habe ihre Schwester nie erzählt, wohl sei aber von Geldsorgen die Rede gewesen. Die Schwester hätte eine böse Vorahnung gehabt, sie sagte, sie wolle verbrannt bei ihrem verstorbenen Ehemann beerdigt werden, sollte ihr einmal etwas zustoßen, so die Zeugin.

Als sie ihre Schwester im Herbst 2008 dann nicht mehr erreichen konnte, sei irgendwann von deren Handy eine Nachricht gekommen, sie wolle ihr Leben ändern und sei glücklich. Abgehoben habe die Schwester weiterhin nicht.

Weil die Mutter nicht zu beruhigen gewesen sei, wurde schließlich Vermisstenanzeige erstattet. Die Polizei habe dies aber nicht ernst genommen. Dass der Angeklagte der Schwester etwas angetan haben könnte, das hätte sie damals nicht gedacht.

Österreichische Ermittler im Zeugenstand

Der Lebensgefährte der Schwester wusste noch zu berichten, dass das spätere Opfer bei einem Besuch das Handy den ganzen Tag ausgeschaltet hatte, um Ruhe vor ihrem Freund zu haben, wie sie bemerkt habe. Nach ihrem Verschwinden habe es in der Familie mehrere Theorien gegeben, was passiert sein könnte - einerseits dass der Freund ihr etwas getan haben, andererseits dass es jemand aus dem Glücksspielmilieu gewesen sein könnte.

Einer der österreichischen Ermittler sagte im Zeugenstand, es handle sich zweifellos um eine Beziehungstat und keinen Mafia-Mord. Das Opfer habe für letztere Wettscheine verkauft. Wenn die Mafia jemanden tötet, würde dabei versucht, ein sichtbares Exempel zu statuieren. Im konkreten Fall habe der Täter viel Energie aufgewendet, um die Identität des Opfers zu verschleiern, was ja auch lange gelungen sei. Dies sei ein Hinweis auf ein Naheverhältnis, das den Verdacht auf den Täter fallen lassen würde.

Das Urteil fiel am frühen Abend: Lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.

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