Wölfe: Oberösterreich erlaubt Abschuss ohne vorherige Vergrämung

Ein Grauer Wolf vor einer Blumenwiese.
Neue Verordnung regelt Abschuss und Entfernung; Einsatz von Nachtzielhilfen nun ebenso erlaubt.

Das Land Oberösterreich erlaubt in der neuen Wolfsmanagementverordnung 2025 den Abschuss eines Risikowolfes ohne vorherige zweifache Vergrämung. Das habe die Landesregierung am Montag beschlossen, berichtete Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).

Dadurch sei ein rascheres Eingreifen bei Risikowölfen - Tiere, die sich Menschen ohne Scheu nähern und gefährliches Verhalten zeigen - möglich.

Noch vor dem Auslaufen der bisherigen Verordnung am 30. Juni 2025 wurde nun eine Neufassung beschlossen. "Besonders bei auffälligen Einzeltieren - insbesondere Risikowölfen, die gezielt die Nähe von Menschen suchen - ist rasches Handeln entscheidend. Hier wurde basierend auf den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre bewusst nachgeschärft", so die Agrar-Landesrätin.

Gleich schießen ohne verscheuchen

Zentrale Neuerung der aktuellen Verordnung ist die Abschussmöglichkeit ohne vorheriges zweifaches Vergrämen eines Risikowolfes. Bisher mussten auffällige Tiere zweimal verscheucht werden und durften erst dann innerhalb von vier Wochen in einem Zehn-Kilometer-Radius um die letzte Sichtstelle abgeschossen werden.

Der Entnahmeradius wird flexibler von starren "zehn Kilometern" auf "bis zu zehn Kilometer" geändert, um ihn auch enger ziehen und besser auf das problematische Tier beschränken zu können. Zudem wird der Einsatz von Nachtzielhilfen - etwa in den Wintermonaten - ermöglicht.

Howling gray wolf

Drei der vier oberösterreichischen Wolfsrudel leben im Mühlviertel, so Langer-Weninger. Mit der neuen Regelung "schaffen wir Sicherheit für die Menschen im ländlichen Raum und bleiben gleichzeitig im Einklang mit dem EU-Recht", sagte sie und appellierte an die Bevölkerung, jede Wolfsbegegnung oder Sichtung sowie jeden Rissverdacht an das Land Oberösterreich zu melden, damit man rasch und gezielt tätig werden könne.

Gezielte Bestandsregulierung rechtlich möglich

Auf europäischer Ebene habe sich mit der im Mai 2025 erfolgten Herabstufung des Schutzstatus sowie dem jüngsten EuGH-Urteil zu Estland (Juni 2025) der rechtliche Rahmen deutlich verändert.

"Expertinnen und Experten gehen sogar davon aus, dass eine gezielte Bestandsregulierung nun rechtlich möglich ist", erklärte Langer-Weninger. Für Österreich sei die Senkung des Schutzstatus ein Erfolg, denn mit mehr als 23.000 Wölfen in Europa bei steigender Tendenz sei der Wolf bei uns längst nicht mehr vom Aussterben bedroht.

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