Vogelgrippe erreicht Österreich: Bereits zweiter Betrieb betroffen
Erst Anfang der Woche wurde in Österreich der erste bestätigte Fall der Vogelgrippe (H5N1) bei Nutz- und Ziergeflügel nachgewiesen. Betroffen war ein Betrieb mit 170 Tieren im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See. Nun wurde ein weiterer Fall registriert, diesmal in Oberösterreich an der Enns.
Der neue Fall betrifft einen Geflügelbetrieb mit rund 700 Gänsen - das Ministerium sprach von rund 800 - in Steyr, wie das Land Oberösterreich in einer Aussendung mitteilte. Etliche Tiere seien bereits verendet, das restliche Geflügel werde auf Anordnung des Magistrats getötet. Der betroffene Betrieb liege nahe an der Enns, wo in den vergangenen Wochen vereinzelt verendete Wildvögel positiv auf das Virus getestet worden waren.
Erhöhtes Risiko österreichweit
Seit 3. November ist das gesamte österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" definiert. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden. Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung wurden "unverzüglich umfassende Bekämpfungsmaßnahmen" eingeleitet, so das Gesundheitsministerium. Der betroffene Geflügelbestand wird demnach gekeult.
Rund um einen betroffenen Betrieb werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und risikobasierte Kontrollen aller Geflügelhaltungen gestartet. Zusätzlich gelten erhöhte Vorgaben zu Biosicherheit und Stallhygiene.
Schutzzone:
In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt. In der Schutzzone gelten: folgende Vorgaben:
- Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten.
- Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Tiergesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme.
- Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs.
- Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen.
- Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß.
- Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr.
- Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. Für Erzeugnisse, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.
Überwachungszone:
Im angrenzenden Bereich bis zehn Kilometer werden geflügelhaltende Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Kontrollen erfolgen gemäß einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.
Ansteckungsgefahr für Menschen?
In dieser Saison war die Vogelgrippe des Stamms H5N1 bereits bei Wildvögeln in mehreren Bundesländern sowie in einer Kleintierhaltung im Burgenland nachgewiesen worden. Seit 3. November ist das gesamte österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" definiert.
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch gibt es bisher nicht. In Einzelfällen kann das Virus aber prinzipiell auf Menschen übertragen werden, etwa wenn enger Kontakt mit infizierten Tieren besteht. Ein Ansteckungsrisiko für die Bevölkerung wird laut Behörden aber derzeit als gering eingeschätzt (der KURIER berichtete). Auch für Konsumenten von Eiern oder Fleisch bestehe keine Gefahr – Produkte aus betroffenen Betrieben gelangen nicht in den Handel.
Andere Säugetiere wie Schweine, Pferde, Katzen oder Hunde können sich allerdings sehrwohl anstecken.
Nähere Infos zur sogenannten Aviären Influenza und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der "Plattform für Verbraucher:innengesundheit" (hier) und auf der Seite der AGES (hier).
Prekäre Lage in Deutschland
Während in Österreich jetzt mit dem zweiten Fall konfrontiert ist, mussten in Deutschland bisher bereits rund 1,5 Millionen Tiere getötet werden. Auch Spanien, Frankreich und Großbritannien haben Stallpflichten verhängt. Fachleute sprechen von einem europaweiten Anstieg der H5N1-Fälle, vor allem entlang der Zugrouten.
Unabhängig vom aktuellen Ausbruch gelten österreichweit in Gebieten mit erhöhtem Risiko verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:
- Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten.
- Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen.
- Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand.
- Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist.
- Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln.
- Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten.
- Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.
Kommentare