Verwaltungsgericht in München hob Einbahn auf oö. Grenzbrücke auf

Verwaltungsgericht in München hob Einbahn auf oö. Grenzbrücke auf
Oö. Pendler hatte geklagt, da er auf dem Heimweg von der Arbeit in Bayern Umweg fahren muss.

Eine skurrile Einbahnregelung auf der Brücke über der Salzach zwischen Hochburg-Ach in Oberösterreich und Burghausen in Bayern muss aufgehoben werden, urteilte das Verwaltungsgericht München am Dienstag.

Ein österreichischer Pendler hatte Klage eingereicht, weil er wegen der Verkehrsführung auf deutscher Seite einen Umweg fahren muss.

Unfallgefahr

Der Stadtrat hatte sich probeweise für die Einbahn-Regelung wegen einer Häufung von Unfällen im Bereich der Altstadt entschieden, somit kann die Salzachquerung nur mehr von Österreich aus mit dem Fahrzeug benutzt werden. Dagegen hatte der Pendler geklagt.

Er fahre täglich über die Brücke nach Deutschland zur Arbeit, müsse für den Rückweg aber nun auf eine längere Route ausweichen. Das deutsche Argument der Sicherheit wollte er nicht gelten lassen, da durch die Einbahnregelung der Autoverkehr auf den Ausweichstraßen erhöht werde und dort die Unfallgefahr steige.

Aufhebung

Das Verwaltungsgericht München hat in der Verhandlung am Dienstag entschieden, „die verkehrsrechtliche Anordnung zur versuchsweisen Einführung einer Einbahnregelung auf der Alten Salzachbrücke in Burghausen“ aufzuheben, teilte das Gericht mit.

Die Stadt Burghausen habe die entsprechenden Verkehrsschilder „umgehend zu entfernen“. Das Gericht hatte „Zweifel an der Einhaltung der formellen Vorgaben für Verkehrsversuche“. Die schriftliche Urteilsbegründung erfolgt in einigen Wochen.

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