Verschwundene Polizeiwaffe: Fall vor Bundesverwaltungsgericht

Den beiden Männer wird vorgeworfen, genehmigungspflichtige Schusswaffen und Kriegsmaterial wie etwa Maschinenpistolen, nach Neapel verkauft zu haben.
Ein 17-Jähriger soll sie gestohlen haben. Der Beamte sagte jedoch, er habe sie einem Kollegen geborgt.

Der Fall einer verschwundenen Polizeiwaffe in Oberösterreich wandert vor das Bundesverwaltungsgericht: Ein 17-Jähriger soll die Waffe gestohlen haben. Der Beamte, dem sie abhandengekommen ist, behauptete jedoch stets, er habe sie einem unbekannten Kollegen geborgt. In einem Disziplinarverfahren soll er laut Medienberichten eine Geldbuße angeboten haben. Diese sei aber abgelehnt worden.

Entlassung?

Die Geldbuße sei zu gering gewesen, meldeten Krone und Oö. Volksblatt in ihren Donnerstag-Ausgaben. Laut Krone sollen es 3.000 Euro gewesen sein, zudem berichtete die Zeitung, es werde die Entlassung des Beamten gefordert. Bei der Disziplinarkommission hielt man sich dazu bedeckt, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich bestätigte aber, dass der Fall nun in die nächste Instanz zu einem Einzelrichter beim Bundesverwaltungsgericht wandere.

Fremdem Kollegen geborgt

Der Polizist hatte Anfang Oktober angezeigt, dass eine Pistole samt dem mit Munition gefüllten Magazin weg sei. Er habe sie einem angeblichen Kollegen ausgehändigt. Dieser habe sie für einen unmittelbar bevorstehenden Einsatz benötigt. Der Beamte sei ihm allerdings unbekannt gewesen.

Er blieb auch bei dieser Version, als schließlich ein 17-Jähriger als mutmaßlicher Dieb überführt wurde. Der Bursch soll zwei Glock-Pistolen aus zwei verschiedenen Polizeiinspektionen, wo er als Reinigungskraft arbeitete, gestohlen haben. Als Motiv gab er an, er habe Waffen besitzen wollen, wie er sie im Fernsehen und in Videospielen gesehen hat.

Gegen den 17-Jährigen wird wegen des Verdachts des Diebstahls und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt, die Staatsanwaltschaft Linz wartet derzeit noch auf den Abschlussbericht. Ob gegen den Polizisten ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden ist noch offen.

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