Unerlaubte Flughöhe: Strafe für Notlandung auf Wolfgangsee

OBERÖSTERREICH: KLEINFLUGZEUG STÜRZTE IN DEN WOLFGANGSEE
Kunstflieger verstieß vor dem Unfall im Februar gegen die vorgegebene Flughöhenbestimmung.

Ein Flugunfall mit einem Kunstflieger am Wolfgangsee hatte im Februar für großes Aufsehen gesorgt. Nun stellte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden fest, dass bei dem Flug nicht alles mit rechten Dingen zuging. Laut KURIER-Informationen stellte die Behörde einen Strafbescheid wegen „Nichteinhaltung der Flughöhenbestimmung“ aus.

Der spektakuläre Unfall endete im Februar mit einer Notlandung im See glimpflich, der Pilot des Kunstfliegers blieb unverletzt, auch weil ihn die Wasserrettung sofort aus dem eiskalten Wasser barg. Der Kunstflug war Teil eines Wirtschaftskongresses und behördlich genehmigt, allerdings innerhalb strenger Bestimmungen der sogenannten „Kunstflugbox“.

Außerhalb der Kunstflugbox

Laut Behördenbescheid beträgt die Mindestflughöhe in der „Kunstflugbox“ 70 Meter über dem Wasser, außerhalb dieses Bereichs 150 Meter. Laut dem Strafbescheid wurde genau gegen diese Bestimmungen verstoßen. Schon bei Einleitung der Ermittlungen bestand der Pilot darauf, dass er die Bestimmungen erst nach einem Defekt des Flugzeuges, der zur Notlandung führte, verletzte.

Auf diese Feststellung legt er auch jetzt noch Wert. Allerdings würde die Behörde eine Notlandung sehr wohl als solche bewerten und alleine dafür keinen Strafbescheid ausstellen, sagen Kenner der Materie.

Vonseiten des Kunstflugveranstalters war am Mittwoch keine Stellungnahme zu bekommen. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden gab aus Datenschutzgründen keine Details zum Inhalt des Strafbescheids bekannt.

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