Trotz fehlendem Opfer Prozess wegen versuchter Vergewaltigung

Ein Einsatzfahrzeug ist mit der Aufschrift Polizei versehen.
Verdächtiger gestand vermeintliche Tat in Bergschlösslpark. Trotz psychischer Erkrankung ist er zurechnungsfähig.

Auch wenn sich bisher kein Opfer gemeldet hat, muss sich ein 52-Jähriger am 18. Jänner in Linz vor Gericht wegen einer versuchten Vergewaltigung im Bergschlösselpark Anfang September verantworten. Der Angeklagte sagt selber, die Tat begangen zu haben, und hatte sich der Polizei gestellt.

Der psychische Kranke ist laut Gutachten zurechnungsfähig, die Staatsanwaltschaft hat zur Anklage noch einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt.

Keine Zeugen

Am Abend des 5. September war der Tscheche in der Polizeiinspektion am Hauptbahnhof erschienen. Er gab an, 24 Stunden zuvor in dem Linzer Park versucht zu haben, eine 20- bis 30-Jährige zu vergewaltigen. Er sei jedoch von einem Unbekannten gestört worden, die Frau konnte entkommen.

Trotz Aufrufe der Polizei, Zeuge und Opfer sollten sich melden, geschah dies bisher nicht. Der Verdächtige hielt aber an seinem Geständnis fest und kam in U-Haft.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner attestierte dem Mann eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat sei er aber zurechnungsfähig gewesen, informierte Gerichtssprecher Walter Eichinger.

Freiheitsstrafe droht

Nachdem laut Anklagebehörde jedoch weitere Taten „mit schwerwiegenden Folgen zu befürchten“ sei, beantragte Kastner, dass der Beschuldigte in eine Anstalt eingewiesen wird.

Die Schöffen müssen in dem Prozess u.a. abwägen, ob der Vorwurf der versuchten Vergewaltigung glaubhaft nachgewiesen werden kann oder ob die Behauptung des Angeklagten Resultat der Erkrankung ist, so Eichinger. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen ein und zehn Jahren.

Kommentare