Eigentümer kritisiert das Land OÖ: Streit um Bauland geht weiter
Dieser Bericht hat Wellen geschlagen – obwohl die Sache nicht einmal an einem der schönen Seen in Oberösterreich spielt. Es geht um ein Bau-Grundstück in der Gemeinde Schleißheim im Welser Speckgürtel. Grünruhelage, herrlicher Blick ins weite Land.
Den dazu erstellten Baubescheid der Gemeinde hat die Aufsichtsbehörde aufgehoben. „Wegen Rechtswidrigkeit“, wie Karlheinz Petermandl von der Direktion Inneres des Amtes der oö. Landesregierung bekräftigt.
Dass der Bürgermeister selbst, der den Bescheid erlassen hat, im Gemeindevorstand bei der Abstimmung über die Beschwerde mitgestimmt hat, stößt sauer auf – wegen Befangenheit als Bescheid-Aussteller.
Keine Mehrheit ohne Bürgermeister
Ohne Johann Knolls Stimme - er ist der ÖVP-Bürgermeister in Schleißheim - hätte die Beschwerde in der betreffenden Sitzung des Gemeindevorstands keine Mehrheit erhalten. Die Aufsichtsbehörde sieht keine Befangenheit, bestätigt Petermandl.
Das betont auch der Bürgermeister: "Eine Befangenheit liegt nach Auskunft durch den Gemeindebund Oberösterreich nicht vor, da der Bescheidadressat die Gemeinde Schleißheim ist und nicht der Bürgermeister als Person." Inhaltlich gibt es seitens der Gemeinde keine Auskunft zu dem laufenden Verfahren.
Auch der Eigentümer des Grundstücks, ein ortsansässiger Unternehmer, geht gegen den Bescheid vor, mit dem ihm die Bewilligung als Bauplatz entzogen würde.
Er betont, dass der Bescheid „aufschiebend bedingt mit der Auflage der Herstellung einer Zufahrtsstraße“ gewesen sei: „Es gibt aktuell kein Bauprojekt. Die Betitelung als illegales Bauprojekt ist daher irreführend.“ Wobei das Land auch einen Baubescheid für ein Einfamilienhaus als gesetzeswidrig aufgehoben hat.
Dorfwidmung seit 40 Jahren
Der Kanal sei 2003 errichtet worden – mit dem Plan, auf dem Areal mit einer seit 40 Jahren bestehenden Dorfwidmung Häuser zu errichten. Die Tochter des Unternehmers schreibt dem KURIER: „Die Aufschließungsbeiträge wurden meinem Vater vorgeschrieben und vom ihm bezahlt.“
Aus Sicht der Familie sei eine logische bauliche Erweiterung des Ortsteiles Blindenmarkt genau dort, „im Anschluss an bestehendes Bauland der bestehenden Siedlung, das dieselbe Widmung als Dorfgebiet aufweist, möglich“. Dadurch werde „einer Zersiedelung entgegengewirkt“; dem Nachbarn gehe es nur darum, die Alleinlage zu bewahren. Was dieser bestätigt, aber ergänzt: „Wenn es rechtlich zulässig wäre, würde ich das auch akzeptieren.“
Kritik an Behörde
Darüber hinaus würdige die Behörde Sachverständigengutachten herab und stütze sich auf ein Privatgutachten, das die Zufahrt „fälschlicherweise als Feldweg“ bezeichne. Jene Zufahrt, die das Land im Aufhebungsbescheid als nicht ausreichend bezeichnet. Die Entscheidung, den Bescheid aufzuheben, bezeichnet die Familie in einem Schreiben als „Einzelmeinung“; eine rechtliche Beurteilung nehme das Landesverwaltungsgericht vor.
Staatsanwalt ermittelt
Apropos Recht: Die Staatsanwaltschaft Wels hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs durch ÖVP-Bürgermeister Johann Knoll eingeleitet und das Landeskriminalamt mit Erhebungen beauftragt.
Dem Bürgermeister stärkt der Grundeigentümer den Rücken: Es bleibe zu hoffen, dass „ein loyaler Bürgermeister aus Überzeugung dieses Amt weiter ausüben möchte“, auch wenn der Nachbar versuche, diesem sowohl „das Amt als auch die Ehre“ zu ruinieren.
Der Bürgermeister hat über die Angelegenheit am Donnerstag in einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates berichtet. Nach wenigen Minuten war die Sitzung vorbei. Dafür geht die Debatte los, ob das bestehende Grünland, wie vom Eigentümer gewünscht, zu einer Verkehrsfläche gewidmet, oder doch die ganze Dorfwidmung wieder aufgehoben wird. Die Aufsichtsbehörde hält eine Widmung als Verkehrsfläche jedenfalls nicht für möglich.
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