Pension Neuwirth: Finanz-Revision hält Kaufpreis für plausibel

Pension Neuwirth: Finanz-Revision hält Kaufpreis für plausibel
Bezahlte Summen für Pension am Traunsee samt umstrittenem Bootshaus waren laut aktuellen Unterlagen angemessen.

Am Wert der Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden wird Schuld oder Unschuld von fünf Personen festgemacht. Der Richter ist bei einem Kaufpreis von 750.000 Euro für das Gebäude von einem Schaden von bis zu 750.000 Euro ausgegangen, deshalb die – nicht rechtskräftigen – Schuldsprüche wegen schweren Betrugs für eine Anwältin, ihren Ehemann und ihren Bruder, ihren Kanzleipartner und eine Immobilienmaklerin, deren Ehemann später in der Causa angeklagt wurde und noch auf den Prozess wartet.

Nun bekannt gewordene Dokumente der Finanzrevision lassen wiederum eine andere Einschätzung zumindest als plausibel erscheinen. Denn der Vertreter der Erbin der Pension Neuwirth hat dort auf Anforderung der Finanzrevision Unterlagen eingereicht, die von einem Verkehrswert der Liegenschaft in der Höhe von 911.681 Euro ausgehen.

Vorgelegte Summe nahe bei bezahltem Kaufpreis

Inflationsbereinigt und mit den ebenfalls von der Revision des Finanzamtes für plausibel erklärten Verkehrswertsummen für Seegrund und Bootshaus (90.000 Euro) und Wald (40.000 Euro) kommt man auf eine Summe von 870.000 Euro, die das Finanzamt als Wert für das Haus zum angeklagten Zeitpunkt für plausibel hält – nicht weit weg von der 2019 für das Haus bezahlten Summe. 

Wobei das Finanzverfahren zur Abführung der Gebühren für die Rückabwicklung durch die Erben wegen des laufenden Strafrechtsverfahrens ausgesetzt ist.

Pension Neuwirth: Finanz-Revision hält Kaufpreis für plausibel

Käufer für die Pension Neuwirth sind noch gesucht. 

„Anders Verfahren“

Dieses Finanzverfahren wird geführt, weil die Rückabwicklung des ursprünglichen Kaufes außerhalb jener Frist gelegen ist, in der diese „steuerfrei“ erfolgt wäre. Im Fall der Pension Neuwirth müssen die Erben der früheren Besitzerin, die gegen den Verkauf vor Gericht gezogen sind, eine Grunderwerbssteuer für die Rücknahme der Immobilie bezahlen. 

Und dafür werde dieser geringe Wert herangezogen, heißt es. Was aus Sicht der – nicht rechtskräftig - Verurteilten den von ihnen bezahlten Kaufpreis als völlig in Ordnung bestätigen und die Verurteilung konterkariere.

Und während die Plausibilitätserklärung die Verurteilung mit Blick auf dieses Finanzverfahren in einem anderen Licht erscheinen lässt, wiegelt der Anwalt der Erben ab. Er habe lediglich ein verlangtes Gutachten vorgelegt, Finanzverfahren würden anderen Regeln unterliegen wie Strafverfahren. 

Entscheidend für das Strafverfahren werde sein, wie der Oberste Gerichtshof das Beschwerdeverfahren entscheide.

Was es noch immer nicht gibt: Ein Angebot für die Pension Neuwirth, das den Vorstellungen der Erben finanziell entspricht.

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