Traunsee: Hauserbin und Stadt mit Beschwerde gegen Bootshaus-Bescheid

Traunsee: Hauserbin und Stadt mit Beschwerde gegen Bootshaus-Bescheid
Traunsee-Krimi um Pension Neuwirth in Gmunden geht zum Landesverwaltungsgericht: Stadt und Erbin bekämpfen Aufhebung der Schwarzbau-Entscheidung.

Ein Bootshaus an einem der Seen im Salzkammergut. Ein Statussymbol, für Einheimische wie Zuwanderer in diesen schönen Flecken von Österreich. Deshalb werden diese mitunter zu exorbitanten Preisen gehandelt. 

Das kleine Bootshaus der Pension Neuwirth am Traunsee etwa wurde samt Pachtvertrag auf über 600.000 Euro Wert geschätzt und ist Teil eines Immobilienstreits, der fünf honorigen Personen eine – nicht rechtskräftige – Verurteilung wegen schweren Betrugs eingebracht hat.

Dieses Verfahren liegt derzeit beim Obersten Gerichtshof, die Anwältin, ihr Mann und ihr Bruder, der Kanzleipartner und eine lokale Immobilienmaklerin haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Wels eingebracht. 

Ein weiteres Verfahren gegen den Mann der Immobilienmaklerin läuft, wurde aber offenbar bis zur Entscheidung des OGH nun kurzfristig abberaumt.

Der Blitzbescheid

Der Prozess bringt nun aber auch andere Personen in Schwierigkeiten. Den Bürgermeister der Stadtgemeinde Gmunden, Stefan Krapf (ÖVP) etwa. Denn er hat für das Bootshaus – ein Schwarzbau aus dem Jahr 1969 – im Zuge des Betrugsverfahrens einen Blitzbescheid für die Besitzerin des Bootshauses, die Erbin der verstorbenen Gertrude Neuwirth, erstellt. 

Der Antrag stammte vom 30. August, der Bescheid datiert mit 16. September - sehr rasch für eine derart komplexe Gesetzesmaterie. Eine Triebfeder hinter der versuchten Sanierung ist der Anwalt der Erbin, Christoph Mizelli von Traunseelaw. Er hat die Frau als Privatbeteiligtenvertreter im Prozess anwaltlich vertreten und vertritt sie auch im Behördenverfahren.

Bootshaus als Streitpunkt im Prozess

Im Betrugsprozess ist er mehrmals und nachdrücklich auf den von den Angeklagten bestrittenen rechtskonformen Zustand des Bootshauses eingegangen worden.

Traunsee: Hauserbin und Stadt mit Beschwerde gegen Bootshaus-Bescheid

Das Bootshaus der Pension Neuwirth

Und hat schließlich kurz vor dem Urteil den Sanierungsbescheid der Stadtgemeinde Gmunden gemäß § 49 der oö. Bauordnung vorgelegt. Sozusagen zur Untermauerung der Anklage, dass der verstorbenen Frau Neuwirth im Zuge des Verkaufs ihrer Pension an die später wegen Betrugs angeklagten Personen ein hoher Schaden entstanden sei.

Aufsichtsbehörde war von Illegalität überzeugt

Die Aufsichtsbehörde hatte in diesem Verfahren zuvor aber schriftlich deponiert, dass aus ihrer Sicht ein nicht sanierungsfähiger Schwarzbau vorliege. Dennoch gab es den Bescheid. 

Jenen Bescheid von ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf, den das Land Oberösterreich nun nach Einlagen von zwei Aufsichtsbeschwerden wieder aufgehoben hat.

Schaffelle sollen Bootshaus zur "Hofstelle" machen

Die Stadtgemeinde Gmunden hat nach den nun dem KURIER vorliegenden Unterlagen versucht, die Bootshütte als „Hofstelle“ zu deklarieren, eine der wenigen Möglichkeiten, Schwarzbauten über den neuen Paragrafen 49a der oö. Bauordnung zu legalisieren.

In der Rechtfertigung des Bürgermeisters gegenüber dem Land ist etwa die Rede davon, dass Holz über den See beim Bootshaus eingebracht oder „Felle im Abstellraum der Bootshütte“ getrocknet worden seien. 

Um in der Sorge, dass die Aufsichtsbehörde der Argumentation der Stadt in Sachen „Hofstelle“ nicht folgt, die Tragweite der Entscheidung herunterzuspielen. Demnach sei laut Krapf „nur bei Vorliegen grober Rechtsverletzungen“ die Aufhebung eines Bescheides möglich. Was das Land offenbar so gesehen hat.

Was Krapf in der Rechtfertigung vor der Aufsichtsbehörde auch dingfest gemacht hat: Dass die Gemeinde das Bootshaus abreißen lassen muss, wenn der Sanierungsbescheid Gmundens rechtlich nicht hält.

Die Rolle der Erbin

Die Erbin der Pension Neuwirth hat vor Gericht als Zeugin klargelegt, dass es sich bei der Pension und den Nebengebäuden um einen touristischen Betrieb gehandelt habe und nur als Pension und zur Bootsvermittlung genutzt wurde. Im Schreiben des Bürgermeisters an die Behörde wird das völlig anders dargestellt. 

Das Land teilt die Ansicht der Erbin. Karlheinz Petermandl vom Amt der OÖ Landesregierung: „Der Bescheid der Stadtgemeinde Gmunden war nicht in Ordnung, die Voraussetzungen für eine Sanierung des Schwarzbaus liegen nicht vor.“

Denn für die Aufsichtsbehörde ist klar, dass die Pension Neuwirth zum Zeitpunkt der Errichtung des Bootshauses ausschließlich touristisch genutzt wurde.

„Rechtlich verfehlt“

Für den Anwalt der Erbin „rechtlich absolut verfehlt“, deshalb werde Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt. Mizelli bleibt dabei: „Das ist ein klassischer Anwendungsfall für eine Sanierung nach § 49a, das ist eine Hofstelle.“ Und er betont: „Dieses Verfahren hat keine Auswirkung auf das Strafverfahren beim OGH.“

Beschwerde oder nicht, war die Frage am Donnerstagabend im Stadtrat von Gmunden. „Ja, wir legen Beschwerde ein“, bestätigte der Stadtamtsdirektor am Freitag. Nähere Begründungen gab es vorerst nicht: Die Beschwerde werde erst ausgearbeitet.

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