Spielsucht: OÖ führt frühzeitige verpflichtende Beratung ein

Mit einer Neuregelung des oö-Glücksspielautomatengesetz hat sich ein Unterausschuss des Landes Oberösterreich heute, Donnerstag, befasst. Das Ergebnis bringt der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) auf den Punkt: "Künftig sollen Beratungsgespräche mit Spielerinnen und Spielern mit einem möglichen kritischem Spielverhalten noch frühzeitiger ansetzen."
Konkret heißt das, dass Glückspielunternehmen zukünftig frühzeitiger verpflichtende Beratungsgespräche mit Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmern führen, sofern deren Spielverhalten auf eine mögliche Gefährdung des Existenzminimums hindeutet. Oberösterreich kommt mit der Novelle des Oö. Glücksspielautomatengesetzes einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nach, das sich mit dem Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (kurz: Glücksspielgesetz) befasst hat.
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Sehr zur Zufriedenheit der FPÖ, wie Klubobmann Herwig Mahr in einer Aussendung versichert: "Unsere Initiative für besseren Spielerschutz hat sich heute durchgesetzt. Eine kleine Änderung, aber mit großer Wirkung.“ Er ist überzeugt, dass mit verpflichtenden Beratungen Spieler besser geschützt seien.
„Kontrolliertes Spiel in einem strengen gesetzlichen Rahmen ist allemal besser, als ein Verbot des kleinen Glücksspiels", ist ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel überzeugt, "Experten bestätigen den oberösterreichischen Weg." Für ihn ist ein möglichst niederschwelliger Zugang zum Beratungsgespräch entscheidend: "Wir freuen uns, dass unser Vorschlag, dass das verpflichtende Beratungsgespräch nicht mehr nur in den Räumlichkeiten des Betreibers geführt werden muss, sondern etwa auch online erfolgen kann, von den anderen Parteien mitgetragen wird.“.
Suchthilfe begrüßt Entscheidung
Diese Schritte begrüßt auch Friedrich Herndler, Geschäftsführer der Suchthilfe Oberösterreich, vor allem aus Betroffenensicht: "Als Spielsüchtiger wird man von außen darauf hingewiesen, dass es ein Problem gibt." Damit werde der Selbstbetrug, dem Spieler unterliegen, diagnostiziert und könne durchbrochen werden.
Wenn Spielanbieter danach nicht entsprechend handeln, können Spielsüchtige später Regressansprüche eher durchsetzen. Was aber laut Herndler zusätzlich wichtig sei, ist ein Sperrverbund. Denn sonst könne ein Spieler, der auf die Problematik hingewiesen werde, einfach zu einem anderen Anbieter wechseln.
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Und was den Bereich der Internet-Spielanbieter betrifft, ergänzt Herndler: Es fehle ein gesetzliche Regelung, wie IP-Blocker oder über Finanzdienstleister, die eine Bezahlung unterbinde, wenn illegale Wettanbieter dahinter stehen. Das zu regeln sei aber Bundessache, so Herndler.
Die oö-Novelle soll im Landtag am 25. Jänner beschlossen werden.
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