Spielsucht: OÖ führt frühzeitige verpflichtende Beratung ein

Spielsucht: OÖ führt frühzeitige verpflichtende Beratung ein
Neuregelung im oö-Glücksspielgesetz nimmt Anbieter stärker in die Pflicht.

Mit einer Neuregelung des oö-Glücksspielautomatengesetz hat sich ein Unterausschuss des Landes Oberösterreich heute, Donnerstag, befasst. Das Ergebnis bringt der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) auf den Punkt: "Künftig sollen Beratungsgespräche mit Spielerinnen und Spielern mit einem möglichen kritischem Spielverhalten noch frühzeitiger ansetzen."

Konkret heißt das, dass Glückspielunternehmen zukünftig frühzeitiger verpflichtende Beratungsgespräche mit Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmern führen, sofern deren Spielverhalten auf eine mögliche Gefährdung des Existenzminimums hindeutet. Oberösterreich kommt mit der Novelle des Oö. Glücksspielautomatengesetzes einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nach, das sich mit dem Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (kurz: Glücksspielgesetz) befasst hat.

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