Kalte Platte zu Silvester? Arbeiterkammer OÖ warnt vor Partybrötchen

Kalte Platte zu Silvester? Arbeiterkammer OÖ warnt vor Partybrötchen
Nur die Hälfte der Brötchen waren einwandfrei. Eine Probe war nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Partybrötchen sind ideale Snacks für die Feier, schnell und unkompliziert. Die Testergebnisse der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich verderben jedoch den Appetit. Die Hälfte der Proben war einwandfrei, vier wertgemindert und eine war sogar nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Der AK Konsumentenschutz bestellte bei zehn verschiedenen Unternehmen belegte Brötchen in vielfältigen Variationen. Belegt wurden die Brötchen mit Wurst, Käse oder Aufstrich, verfeinert waren sie mit Tomaten, Gurken oder Eiern. Der Preis pro Brötchen lag zwischen 1,39 und 2,80 Euro.

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Die Testerinnen und Tester bewerteten Aussehen, Konsistenz, Farbe, Geruch und Geschmack. Das Unternehmen Belan Ziviltechniker-GmbH untersuchte die Brötchen auf ihre Keimbelastung. 

Nicht für den Verzehr geeignet

Ein Fall stach bei dem Test besonders heraus, jedoch nicht positiv. Laut Testergebnis war der Schinken eines Supermarktes in einem Einkaufszentrum alt und säuerlich, die Walnuss ranzig und der Liptauer käsig. Neben der Richtwertüberschreitung bei Schimmelpilzen wurde zudem eine Warnwertüberschreitung von Bacillus Cereus festgestellt.

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Bei Letzterem handelt es sich um weit verbreitete Bakterien, die durch Verunreinigung mit Erde oder Staub leicht auf Lebensmittel gelangen können. Der Verzehr stark kontaminierter Speisen kann beim Menschen unter Umständen zu Magen-Darm-Erkrankungen führen.

Vier Proben waren laut Gutachten wertgemindert. Es wurde eine Richtwertüberschreitung an Schimmelpilzen und/oder Bacillus Cereus festgestellt.

Zwei der Proben fielen auch beim Geschmackstest durch. Bei einem Fall wurde die ranzige und alte Beschaffenheit der Salami kritisiert. Bei einer anderen Probe wurden Mängel sowohl bei der Konsistenz des Schinkens und Eiaufstrichs als auch beim Geschmack des Liptauers festgestellt.

Der Konsumentenschutz rät, bei der Zubereitung von Köstlichkeiten in der eigenen Küche auf gute Hygiene zu achten und Gemüse sowie Salat gewissenhaft zu waschen.

Fertige Brötchen sollten nur kurz ungekühlt gelagert werden beziehungsweise sollten Häppchen mit leicht verderblichen Belägen am besten gleich verzehrt werden. 

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