Prozess nach Gewölbeeinsturz in OÖ: Bedingte Haft und Geldstrafen
Im Keller des rosaroten Hauses starben die syrischen Arbeiter.
Es herrscht regen Treiben am Mittwoch kurz nach acht Uhr vor dem großen Schwurgerichtssaal am Landesgericht Ried im Innkreis, OÖ. Vor Gericht stehen ein Hausbesitzer und ein Unternehmer.
Im September 2024 starben zwei Bauarbeiter, die in einem Kellergewölbe eines denkmalgeschützten Hauses in Schärding Stemmarbeiten verrichteten. Teile der maroden Betondecke stürzten dabei ein und begruben die Männer unter sich.
Für die beiden jungen, syrischen Asylwerber, die illegal auf der Baustelle beschäftigt waren, kam jede Hilfe zu spät. Sie erlagen noch an Ort und Stelle ihren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft Ried hat nun einen Strafantrag gegen den Bauherren sowie den Bauunternehmer wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht.
Wer trägt die Verantwortung?
Kleinlaut und wortkarg sitzen der 55-Jährige und der 75-Jährige im Gerichtssaal. Jede Frage wird zäh beantwortet, der Richter wird schon ungeduldig: „Wir sind derzeit bei den einfachen Fragen. Ich habe nicht vor, dass wir danach für jede Antwort so lange brauchen.“
Im Prozess dreht sich alles um die Frage, wer denn wofür auf der Baustelle Verantwortung hatte und diese schlussendlich auch übernehmen muss. Bauherr und Bauunternehmen schieben einander gegenseitig den Schwarzen Peter zu.
Weihnachtliche Stimmung im Gericht in Ried, OÖ.
„Ich war nur für das Entrümpeln und das Beschaffen der Materialien zuständig. Mehr habe ich nicht gemacht“, argumentiert der 55-jährige Bauunternehmer.
„Dann täuschen sich alle Zeugen, die ausgesagt haben, dass Sie Anweisungen erteilt haben, mehrmals pro Woche auf der Baustelle waren und wie der Polier gewirkt haben?“, will der Richter wissen.
"War nur für die Materialien zuständig"
„Ich bleibe dabei, ich war nur für den Bauschutt zuständig.“ Die Skizze, die der beauftragte Statiker zur Ausgrabung und Untermauerung jener Kellersäule, die schließlich zum Einsturz des Gewölbes geführt hatte, anfertigte, war ebenfalls per Mail an den angeklagten Unternehmer gegangen: „Ich musste ja die Materialien dafür bestellen.“
Keine Stützmaßnahmen
Der Richter wird dazwischen laut und ungehalten: „Wir drehen uns hier im Kreis. Merken Sie das?“ Die Verhandlung wird kurz unterbrochen. Schließlich gesteht der Angeklagte, mit Fortschreiten der Baustelle immer mehr Aufgaben übernommen zu haben.
Obwohl eben ein Statiker zugezogen wurde, der explizit Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen im Gewölbe empfohlen hat, wurden keine derartigen Vorkehrungen getroffen.
„Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass die Baustelle nicht sicher ist und gesperrt gehört. Der Bauherr hat mich immer wieder überredet, weiterzumachen. Er hat mir sogar das Doppelte an Geld angeboten, wenn ich weitermache.“
6 bis 7 Euro pro Stunde
Nach einer kurzen Pause folgt nun die Befragung des 75-jährigen Bauherren. Der Besitzer des Hauses, der noch immer als niedergelassener Arzt tätig ist, sah selbst nie die Notwendigkeit, das Gewölbe abzustützen. „Es war alles sicher“.
Die beiden Syrer machte er im Flüchtlingsheim ausfindig, bezahlte ihnen 6 bis 7 Euro pro Stunde für die Hilfstätigkeiten auf der Baustelle. "Sie waren froh, dass sie eine Arbeit hatten. Ich war froh, dass ich Unterstützung hatte." Auf Nachfragen des Richters erklärte der Mann, dass keiner der Syrer eine Fachausbildung hatte, "wir haben mit Händen und Füßen kommuniziert und ihnen vorgezeigt, was sie machen müssen. Das haben sie schnell verstanden."
Acht Monate bedingt und Geldstrafen
Am Abend folgte das Urteil: Für die Angeklagten setzte es jeweils acht Monate bedingte Haft plus unbedingte Geldstrafen. Der Hauseigentümer muss 80.000 Euro bezahlen, der Handwerker 2.400 Euro. Die Urteile wegen grob fahrlässiger Tötung sind auch bereits rechtskräftig.
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