Frau in OÖ mit 30 Stichen getötet: Angeklagter bekommt lebenslang

Angeklagter bekennt sich schuldig.
Zusammenfassung
- 36-Jähriger gestand vor Gericht, seine Ehefrau aus Eifersucht mit über 30 Messerstichen getötet zu haben.
- Die Tat wurde teilweise von einer Überwachungskamera aufgezeichnet; das Opfer verblutete innerlich und äußerlich.
- Streitigkeiten und Trennungsabsichten bestanden bereits länger, der Angeklagte versuchte nach der Tat Suizid.
Ein 36-Jähriger hat sich am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten müssen. Er soll die 44-Jährige Ende März aus Eifersucht mit einem Messer getötet haben. Er bekannte sich schuldig und wurde am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Anklage stützt sich zudem auf Bilder einer Überwachungskamera. Ein Urteil könnte noch am Donnerstag gesprochen werden.
Bereits eineinhalb Jahre vor der Tat habe es in der Beziehung des Paares Probleme "aufgrund des Jähzorns des Angeklagten" gegeben, schilderte der Staatsanwalt. Die Frau habe deshalb über Scheidung nachgedacht. In der Tatnacht, als das Paar von einer Feier heimkam, sei es wieder einmal zu einem Streit über die bevorstehende Trennung gekommen, der in der Bluttat gipfelte.
Mehr als 30 Stich- und Schnittverletzungen
Der Angeklagte habe der Frau mit einem Messer mit 19 Zentimeter Klingenlänge mehr als 30 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, schilderte der Staatsanwalt den Ablauf. Todesursache war inneres und äußeres Verbluten. Das Opfer sei "aus nichtigen Beweggründen auf brutalste Art aus dem Leben gerissen worden". Ein Teil der Tat wurde offenbar auf einer Kamera festgehalten, die im Wohnzimmer versteckt war und mit einem Bewegungsmelder ausgestattet war.
Laut dem Angeklagten habe er die Kamera mit Wissen des Opfers - aber ohne Wissen der Kinder - installiert, um den Hund beobachten zu können. Die Vermutung einer Beisitzerin, er habe womöglich seine Familie überwachen wollen, wies er zurück.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133 sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum - Frauennotruf OÖ unter 0732/602200.
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at)
Die Tochter der Frau hatte Stunden nach der Tat ihre Mutter leblos auf dem Wohnzimmerboden im Haus im Bezirk Braunau gefunden. Der Stiefvater saß in einem Sessel und schlief. "Er ist kein eiskalter Mörder. Es ist ihm sehr nahe gegangen", sagte der Verteidiger, sein Mandant habe auch versucht sich selbst das Leben zu nehmen.
"Wahrscheinlich rot gesehen"
Der Angeklagte selbst bekannte sich schuldig. Es habe schon Streitigkeiten in der Beziehung gegeben, räumte er ein, aber er habe versucht, an seinem "Perfektionismus, meinem Jähzorn" zu arbeiten. Er sei aber vorher nie handgreiflich geworden.
In der Tatnacht sei es wieder zu einem Streit gekommen, u.a. habe ihm die Frau "eine geschmiert" und ihn angegrinst und provoziert. "Dann habe ich das Messer in der Hand gehabt", sagte er. Zu den Details blieb er dann etwas ausweichend, er könne sich nicht an alles erinnern. "Ich glaube, dass ich ihr nur Angst machen wollte", sagte er, "ich habe wahrscheinlich rot gesehen, ich weiß nicht, was mich dazu getrieben hat". Nach der Tat habe er versucht, sich das Leben zu nehmen und sich mit dem Messer verletzt. Dann sei er "zusammengebrochen" und in der Früh von seiner Stieftochter geweckt worden.
Kameraaufnahmen zeigen die Tat
Das Opfer sei „aus nichtigen Beweggründen auf brutalste Art aus dem Leben gerissen worden“, sagte der Staatsanwalt. Ein Teil der Tat und der Zeit danach wurde von einer Kamera festgehalten, die im Wohnzimmer versteckt und mit einem Bewegungsmelder ausgestattet war. Die Aufzeichnungen wurden im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal vorgespielt. Die kurzen Sequenzen zeigen, wie der Angeklagte das Messer führt, aber auch, wie er Stunden später immer wieder aufsteht, torkelt und wieder umfällt.
Angeklagter ist zurechnungsfähig
Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter erklärte dies als „körperlichen und emotionalen Erschöpfungszustand“, der nach derartigen Taten häufiger vorkomme. In ihrem Gutachten bescheinigte sie dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Eine Zeugin, die am Tatabend mit dem Paar im Auto von einer Feier heimgefahren war, schilderte, dass das Paar im Auto gestritten habe, es sei auch das Wort „Scheidung“ gefallen. Als sie bat, die beiden mögen aufhören, habe das spätere Opfer gesagt: „Du weißt ja gar nicht, was er für ein Psycho ist. Der wollte mich schon einmal umbringen.“
Der Geschworenensenat sprach den Mann einstimmig wegen Mordes schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend die Wucht der Tat und der Angriff auf eine nahe Angehörige. Zudem habe der Angeklagte überlegt gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Berufung gegen die Strafhöhe sowie gegen einen Teil der Privatbeteiligtenansprüche an.
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