Politiker-Prozess in OÖ: Abgeordneter bestreitet Vergewaltigung

Oberösterreichischer Politiker steht wegen angeblicher Vergewaltigung vor Gericht.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe. Staatsanwältin: „Berufliche Position und körperliche Überlegenheit ausgenützt.“

Am Donnerstag hat der Prozess gegen einen oö. Landtagsabgeordneten und Bürgermeister begonnen, der wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung vor Gericht steht.

Der ÖVP-Politiker bestreitet die Vorwürfe, sein Anwalt hat angekündigt, dass er sich nicht geständig verantworten wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwurf der dreifachen Vergewaltigung

Die Anklagebehörde wirft dem Mann vor, in der Zeit von 2014 bis 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Er habe dabei „seine berufliche Position und seine körperliche Überlegenheit ausgenützt“, sagte die Staatsanwältin. Die Frau sei eine unbequeme Mitarbeiterin gewesen. Sie habe daher gedacht, dass man ihr nicht glauben würde.

2019 brach sie in einer Gemeinderatssitzung dann aber das Schweigen. Sie war damals schon wegen psychischer Probleme, die laut ihrem Anwalt von den Übergriffen herrühren würden, im Krankenstand und ihr Dienstverhältnis sollte gelöst werden.

Kaputter USB-Stick

Der Angeklagte soll daraufhin versucht haben, die Frau mit einer zivilrechtlichen Klage zum Schweigen zu bringen und hat sogar eine Anzeige wegen Verleumdung gegen sie eingebracht. Erst das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren brachte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Täter-Opfer-Umkehr vorliege. Sie stellte das Verfahren gegen die Mitarbeiterin ein und erhob im November Anklage gegen den Abgeordneten, wobei sich diese u.a. auf DNA-Spuren beider auf einem Taschentuch stützt, das die Frau aufbewahrt hat.

Die Mutter des mutmaßlichen Opfers gab vor Gericht an, dass sich auch eine weitere Frau ihr anvertraut habe. Den Namen dieser wollte sie aber nicht nennen. Auch solle es im Ort Gerüchte über ein Verhältnis des Angeklagten mit ihrer Tochter gegeben haben. Der Privatbeteiligten-Vertreter brachte zudem einen USB-Stick ins Spiel, auf dem der WhatsApp-Verkehr zwischen den beiden sei.

Der Angeklagte habe der Frau ein anzügliches Video geschickt und just jenes Video sei nicht auf den von dem Politiker vorgelegten WhatsApp-Nachrichten enthalten, so der Vertreter. Der „justizfremde USB-Stick“ konnte aber angesichts der vorgerückten Zeit nicht mehr auf Viren geprüft und deshalb noch nicht angesehen werden.

"Manipuliertes Beweisstück"

Der Bürgermeister stritt all das ab. Gemäß den Aussagen des Politikers habe es die Vorfälle nicht gegeben, auch keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Gegenüber Ermittlern soll der Angeklagte die DNA-Spur als manipuliert bezeichnet haben.

Später habe er gesagt, die Mitarbeiterin müsse sich das Taschentuch aus einem Mistkübel in der Toilette geholt haben, wo er masturbiert habe. Wie auch weibliche DNA daraufgekommen sei, könne er sich nicht erklären. Einen Mundhöhlenabstrich hätte er verweigert.

Verteidiger Oliver Plöckinger präsentierte detaillierte Zeitprotokolle, die belegen sollen, dass die Angaben des Opfers nicht stimmen und der Politiker zu den angeblichen Tatzeitpunkten die Vergewaltigungen nicht begangen haben könne.

Rückendeckung

Zudem legte er Fotos vom mutmaßlichen Opfer in „seliger Runde“ wenige Tage nach einer angeblichen Vergewaltigung vor. Auf manchen würde die Frau den Politiker sogar regelrecht „anhimmeln“. Sein Mandant bestritt aber nicht nur die Übergriffe, sondern auch, ein Verhältnis mit der Frau gehabt zu haben.

Auch von seinen Gemeinderäten, die als Zeugen geladen waren, bekam der Bürgermeister Rückendeckung: Man traue ihm so etwas nicht zu. Die ehemalige Vizebürgermeisterin (ÖVP) berichtete, das mutmaßliche Opfer habe den Bürgermeister bei einer dienstlichen Meinungsverschiedenheit angedroht: „Wenn ich gehe, gehst du auch“, sie würde ihn der sexuellen Belästigung bezichtigen.

Der Prozess wurde auf unbekannte Zeit vertagt.

Offener Brief an Gemeinde

Sollte der Mann schuldig gesprochen werden liegt die Strafdrohung für den schwersten Vorwurf der Anklage bei fünf bis 15 Jahren, ein Mandatsverlust erfolgt üblicherweise ab einer Strafe von einem Jahr unbedingt.

Nachdem die Anklage gegen ihn öffentlich bekannt geworden war, hat der Politiker sein Landtagsmandat ruhend gestellt, Bürgermeister ist er aber geblieben. Nach dem Verfahren werde er entscheiden, ob er sich weiter in der Lage sehe, das Amt als Bürgermeister auszuüben.

Wahlen

Allerdings sind in Oberösterreich im Herbst Landtags- und Kommunalwahlen - und dass vor Ablauf der Frist für Einbringung der Kandidatenlisten ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist keineswegs gewiss.

Laut ÖVP bestreite der Politiker die Vorfälle massiv. Es sei aber klar, dass es im Fall einer Verurteilung „umgehend entsprechende Konsequenzen geben wird“, hieß es aus der Landespartei. Der Sprecher der Bürgermeisterplattform Günter Engertsberger (SPÖ) hat indes kritisiert, dass man über Monate hinweg „wider besseren Wissens das Tuch des Schweigens“ über den Fall geworfen habe.

Kommentare