Ehefrau in Linz niedergestochen: 15 Jahre für Mordversuch

Ehefrau in Linz niedergestochen: 15 Jahre für Mordversuch
Im Mai überlebte eine Frau nur, weil Passanten eingriffen. Laut Gutachten ist der Angeklagte, der auf seine Frau einstach, nicht abnorm.

Im Prozess gegen einen 52-jähriger Syrer, der im Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll und deshalb wegen des Vorwurfs des Mordversuchs vor Gericht steht, steht das Urteil nun fest. Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslang wurde er zu 15 Jahren verurteilt.

Am Vormittag waren Zeugen am Wort. Sie hatten der Frau damals das Leben gerettet. "Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht", meinte eine Frau, die den Angeklagten angesprungen war, um ihn zu entwaffnen. Der Angeklagte soll seine Frau bei einem Streit mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben.

Passanten schritten ein

Die 41-Jährige überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Personen, die einschritten und den Angreifer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten: Eine Frau sprang dem Mann in den Rücken, ein Geistlicher versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen, die Mannschaft eines zufällig vorbeikommenden Krankenwagens sowie medizinisch kundige Passanten leisteten rasch Erste Hilfe.

Das Opfer sei Blut überströmt gewesen, als die Schwerverletzte im Rettungswagen versorgt wurde, habe der mutmaßliche Täter noch geschrien, sie sei eine "schlechte Frau".

Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger meinte, was das Motiv angehe, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als "sehr liberal", meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe und "Hochverrat" begangen habe.

Psychiatrisches Gutachten

Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte nicht geistig abnorm. Darin kommt sie zum Schluss, dass die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten "noch nicht als höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit" einzustufen sei. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle. Der Angeklagte meinte, dass die Gutachterin "die orientalische Kultur nicht kennt".

Nach längerem Disput mit der Richterin über Frauenrechte räumte er kleinlaut ein, dass man auch in Syrien seine Frau nicht misshandeln dürfe, sondern sich scheiden lassen müsse, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniere.

Für den Staatsanwalt stand fest, dass der Angeklagte eine Tötungsabsicht „und sogar einen Tötungsvorsatz“ gehabt habe. Das zeige allein schon das Verletzungsmuster - die Frau des Syrers hatte u.a. sehr tiefe Stich- und Schnittverletzungen am Hals erlitten. Der Ankläger hatte die Höchststrafe gefordert. Der Verteidiger hatte hingegen „am ehesten einen versuchten Totschlag“ oder sogar nur eine absichtlich schwere Körperverletzung gesehen.

Die Geschworenen entschieden mit 7 zu 1 auf Mordversuch. Zudem wurde der Mann der Nötigung (einstimmig) schuldig gesprochen, weil er den Pfarrer mit dem Messer zurückgedrängt hatte. Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslang wurde er zu 15 Jahren verurteilt. Mildernd wurden Unbescholtenheit und, dass es bei einem Versuch geblieben ist, gewertet. Ein reumütiges Geständnis „konnten wir nicht sehen“, so die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Erschwerend wurden das Verwenden einer Waffe, dass sich die Tat gegen eine Angehörige richtete, und, dass ein Verbrechen und ein Vergehen zusammenkamen, gewertet. Der Mann muss seiner Frau 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.

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