Ried: Ex-Gerichtsvollzieher wegen sexueller Übergriffe vor Gericht
Der Prozess wird Ende April fortgesetzt.
Ein ehemaliger Gerichtsvollzieher ist am Donnerstag in Ried im Innkreis wegen mehrerer sexueller Übergriffe im Dienst vor Gericht gestanden. Zudem wird ihm Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit angelastet. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gelöst.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Ein Urteil ist noch nicht zu erwarten, der Prozess wird am 30. April fortgesetzt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Im April 2025 soll der heute 48-Jährige während einer Exekution eine Frau unter Ausnützung ihrer Zwangslage zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Bereits im Jahr davor soll er drei weitere Frauen zu unerwünschten Küssen gedrängt bzw. begrapscht haben.
Sexuelle Gefälligkeiten verlangt
Neben Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Nötigung und sexueller Belästigung legt ihm die Staatsanwaltschaft auch Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit zur Last, u. a. weil er sexuelle Gefälligkeiten verlangt haben soll, damit er Exekutionen nicht vollziehe.
In einem Fall soll er 50 Euro, die die Betroffene zahlen wollte, nicht angenommen haben, was die Staatsanwaltschaft als Amtsmissbrauch sieht. Zu einer anderen Frau, die zahlen sollte, soll er gesagt haben: „Außer du hättest etwas anderes, mit dem du bezahlen könntest.“ Dieser Satz sei gefallen, aber er habe sich lediglich darauf bezogen, ob es andere pfändbare Gegenstände gebe als jene, die zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung vorhanden waren, so der Verteidiger.
„An den Haaren herbeigezogen“
Auch die anderen Vorwürfe bestritt der Anwalt namens seines Mandanten, sie seien teils „an den Haaren herbeigezogen“, der Mann habe als Gerichtsvollzieher immer korrekt gehandelt. Interessanterweise seien die Vorwürfe plötzlich „gehäuft und durch Personen, die sich kennen“, aufgetreten, stellte er in den Raum. Allerdings stützt sich die Staatsanwaltschaft teils auch auf DNA-Spuren. Ein Antrag des Verteidigers auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt.
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