Prozess gegen oö. Politiker: Kein entlastendes Handy
Der Prozess gegen einen oberösterreichischen Landtagsabgeordneten und Bürgermeister, der eine Mitarbeiterin mehrmals vergewaltigt, sexuell belästigt und verleumdet haben soll, wird voraussichtlich Mitte März fortgesetzt. Ein altes Handy des ÖVP-Politikers, das dieser suchen und zu seiner Entlastung vorlegen wollte, sei nicht mehr aufgetaucht, teilte das Gericht auf APA-Anfrage mit.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin zwischen 2014 und 2016 zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Als sie nach langem Schweigen in einer Gemeinderatssitzung 2019 davon berichtete, stritt der Bürgermeister alles ab und brachte gegen sie eine Unterlassungsklage sowie eine Sachverhaltsdarstellung ein.
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein, kam aber zu dem Schluss, dass eine Täter-Opfer-Umkehr vorliege. Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin wurde eingestellt, gegen den Politiker wurde Anklage erhoben.
DNA-Spuren auf Taschentuch
Die Frau hatte den Ermittlern ein Taschentuch mit DNA-Spuren von beiden präsentiert, das den Bürgermeister belastet. Der Angeklagte leugnet aber alle Vorwürfe und will auch nie ein Verhältnis mit der Mitarbeiterin gehabt haben.
Zu seiner Entlastung wollte er sein damaliges Handy vorlegen, um anhand der Geodaten zu beweisen, dass er die Taten nicht begangen haben könne - so sei er etwa zum Zeitpunkt eines mutmaßlichen Übergriffs in Italien gewesen. Nun habe der Verteidiger aber mitgeteilt, dass das Mobiltelefon nicht mehr aufgetaucht und vermutlich schon entsorgt worden sei, hieß es beim Gericht.
Nachdem die Anklage gegen ihn öffentlich bekannt geworden war, hat der Politiker, für den die Unschuldsvermutung gilt, sein Landtagsmandat ruhend gestellt, Bürgermeister ist er aber geblieben. Die Strafdrohung für den schwersten Vorwurf der Anklage liegt bei fünf bis 15 Jahren, ein Mandatsverlust erfolgt üblicherweise ab einer Strafe von einem Jahr unbedingt. Ob vor den Landtags- und Kommunalwahlen bzw. vor Ablauf der Frist für Einbringung der Kandidatenlisten ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist höchst ungewiss.
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