Der Bub war Anfang März aus dem vierten Stock eines Mehrparteienhauses im Linzer Hafenviertel auf den Gehsteig gefallen. Er sei allein in der Wohnung und in seinem Zimmer einsperrt gewesen, heißt im Strafantrag.
Davor war Kind noch nie alleine
"Wir haben das davor noch nie gemacht, das Kind war davor noch nie alleine in der Wohnung", beteuert der Ziehvater des Buben. Just an diesem Tag sei das Kind eingeschlafen, die Eltern wollten etwas aus dem Auto holen. Der Schlüssel streikte und die beiden beschlossen, spontan eine Runde in der Gegend spazieren zu gehen.
"Ich kann mir nicht erklären, warum wir beide so deppert waren und das gemacht haben", sagt der Mitangeklagte.
Der schlafende Bub blieb also mindestens 50 Minuten alleine in der Wohnung. Warum die Tür des Kinderzimmers, in dem der Bub lag, versperrt war, erklärte der Ziehvater so: "Er war sehr aktiv. Wenn die Haustür offen war oder ich etwas in der Wohnung repariert habe, habe ich ihn kurz zu seinem Schutz im Zimmer eingesperrt. Damit er nicht wegläuft oder sich verletzt". So eben auch am Tag des Unfalls. Niemand habe vorgehabt, spazieren zu gehen oder länger wegzubleiben.
Was dann passiert ist, "wissen wir nicht. Wir können nur spekulieren, dass er aufgewacht ist und seine Eltern gesucht hat," sagt der Richter. Dabei dürfte der Fünfjährige auf einen Schreibtisch geklettert sein und das einzige ungesicherte Fenster in der Wohnung geöffnet haben. Dann stürzte er in die Tiefe.
Eine Passantin fand das Kind am 2. März gegen 16.30 Uhr regungslos auf dem Asphalt und alarmierte die Einsatzkräfte. Trotz sofortiger Reanimation starb der Fünfjährige wenig später im Krankenhaus.
Zehn Monate bedingt
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf grob fahrlässige Tötung. Bis zu drei Jahre Haft wären hier im Falle einer Verurteilung möglich. Der Richter sah ebenfalls eine grob fahrlässige Tötung, er verurteilte das Paar zu 10 Monaten gänzlich bedingt, sprich niemand muss in Haft. Er begründete das so: "Wenn das Opfer der eigene Sohn ist, wiegt der Verlust besonders schwer." Das Urteil wurde seitens der Angeklagten angenommen und ist somit rechtskräftig.
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