Patient in Spital verwechselt: Nun liegt Obduktionsergebnis vor

Ein modernes, weißes Gebäude mit vielen Fenstern und einer gepflegten Grünanlage im Vordergrund.
Ein 73-Jähriger erhielt eine falsche Schmerztablette und starb vier Tage später. Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt nun gegen zwei Pflegerinnen.

Im Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl dürfte zwei Pflegerinnen eine fatale Verwechslung passiert sein: Ein 73-Jähriger erhielt ein starkes Schmerzmittel, das eigentlich für einen anderen Patienten bestimmt gewesen wäre. Der Mann wurde Stunden nach der Einvernahme leblos in seinem Bett gefunden - er hatte einen Herzinfarkt erlitten. Er konnte anschließend zwar wieder reanimiert werden, verstarb jedoch am 1. September.

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Eine Obduktion der Leiche sollte nun mehr Klarheit bringen. Das Ergebnis lag am Sonntagvormittag zwar bereits vor, nur ist die Todesursache weiterhin unklar, wie der ORF berichtet. Laut der Staatsanwaltschaft Wels konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der 73-Jährige tatsächlich aufgrund der falschen Medikation gestorben war. Denn der Mann habe an mehreren schweren Vorerkrankungen gelitten, mit seinem Ableben war zu rechnen gewesen. 

Die Staatsanwaltschaft hat nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung Ermittlungen gegen die zwei betroffenen Pflegerinnen eingeleitet. Das Klinikum hat der Strafverfolgungsbehörde bereits Ende August eine Sachverhaltsdarstellung über den Vorfall sowie die gesamte Krankengeschichte des Patienten übermittelt.

Toxikologisches Gutachten erwartet

Genauere Aufschlüsse über die Todesursache des Mannes erhofft sich die Staatsanwaltschaft nun von einem toxikologischen Gutachten, das für die kommenden Wochen erwartet wird. Das Spital nahm bereits Kontakt zur Witwe auf und führte Gespräche mit Angehörigen. "Der Vorfall belastet uns im Spital sehr, tut uns sehr leid", sagte Tilmann Königswieser, Ärztlicher Leiter des Salzkammergut Klinikums gegenüber der Kronen Zeitung.

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Dienstrechtliche Konsequenzen für die beiden Pflegerinnen gebe es derzeit keine, man wolle die Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Gericht abwarten.

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