OÖ: Wohnbeihilfe wird ab Jänner 2021 erhöht

Wohnbaureferent und Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) stellte die Erhöhung der Wohnbeihilfe vor.
Mehrwert der Fördernehmer liegt in der Erhöhung der Einkommensgrenzen. "Leistungsgedanke" weiterhin aufrecht.

Die Wohnbeihilfe wird erhöht - das verkündete Oberösterreichs Wohnbaureferent und Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) am Dienstag in einer Online-Pressekonferenz und nennt auch gleich ein Beispiel:

Die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bekommt momentan aufgrund ihres Einkommens 49,66 Euro Wohnbeihilfe und erhält künftig 277,50 Euro Wohnbeihilfe. Das sind 227,84 Euro pro Monat mehr. Auf ein gesamtes Kalenderjahr aufgerechnet, sind das 2.734,08 Euro mehr, wodurch sich ihre Ausgaben für das Wohnen um die Hälfte vermindern.

Wohnbauförderungsgesetz

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und der Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012. Unterstützt werden die Mieter in geförderten und nicht geförderten Wohnungen gleichermaßen. Mit der Wohnbeihilfe soll insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, kinderreichen Familien, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienern sowie Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Die Höhe der monatlichen Unterstützung ist abhängig von der Höhe der Miete, von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben, vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen und weiteren Faktoren.

„Mir ist es wichtig, dass die Wohnbeihilfe vor allem den Leistungsträgern unserer Gesellschaft zu Gute kommt. Das sind vor allem jene, die durch ihre Leistung Unterstützung verdient haben. Die Förderung wird aus Steuermitteln finanziert und jene Personen, die in das System einbezahlt haben, sollen auch davon profitieren“, so Haimbuchner.

Leistungsgedanke

2018 wurden – um diesem Leistungsgedanken gerecht zu werden – die Zugangsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige verschärft. So müssen sämtliche Drittstaatsangehörige zumindest fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhältig sein, 54 Monate in den letzten fünf Jahren ein Einkommen erwirtschaftet haben, welches der Einkommenssteuer unterliegt, sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen können.

„Durch diese Reform der Wohnbeihilfe im Sinne der oberösterreichischen Leistungsträger ersparten wir dem Steuerzahler über 4,8 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019." Dieses eingesparte Geld werde nun ab 1. Jänner 2021 aufgewendet, um die Wohnbeihilfe zu erhöhen.

Änderungen im Detail

Für Zwei-Personen Haushalte wurden die Einkommensgrenzen erstmals an den Ausgleichszulagen-Richtsatz angeglichen. Daraus folgt die Anhebung des Gewichtungsfaktors von derzeit 2,45 um 0,47 auf 2,92. Auf das Haushaltseinkommen umgemünzt bedeutet dieser Umstand eine Anhebung der Einkommensgrenze von aktuell 1.421 Euro auf 1.693,60 Euro monatlich für einen Zwei-Personen Haushalt.

Dadurch kann nun erstmals auch ein Ehepaar mit Mindestpension die höchstmögliche Wohnbeihilfe beziehen.

Auch Mehrpersonenhaushalte profitieren von der oben genannten Anhebung. Zusätzlich wird bei diesen der Gewichtungsfaktor für jedes Kind im Haushalt auf 0,8 angehoben beziehungsweise mit diesem Wert vereinheitlicht.

Das rechnet sich für jede Familie und jede Alleinerzieherin schon ab dem ersten Kind. Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern entspricht das einer Anhebung des Gewichtungsfaktors von derzeit 3,35 um 1,17 auf 4,52. Daraus folgt eine Anhebung der Einkommensgrenze von aktuell 1.943 Euro um 678,60 Euro auf 2.621,69 Euro.

Erhöhung Einkommensgrenzen

Zusammenfassend kann man die Maßnahme und den Mehrwert für die Fördernehmer mit einer Erhöhung der Einkommensgrenzen erklären. Dadurch erhalten 7.500 bereits bestehende Fördernehmer mehr Geld und der Kreis von potentiellen Förderwerbern wird erweitert.

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