Prozess: Raser (20) wegen mehrerer versuchter Morde vor Gericht in Wels

Prozess findet am Wiener Landesgericht statt.
Ein 20-jähriger Autofahrer, der sich in der Nacht auf den 31. Jänner eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hat, die mit mehreren Verletzten endete, steht ab Donnerstag in Wels wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Opfer sind seine Beifahrerin, Polizisten und andere Verkehrsteilnehmer. Anklagen dieser Art sind selten, im Oktober hatte allerdings in Wien ein damals 35-Jähriger in einem ähnlichen Fall 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs ausgefasst.
Sperrlinie überfahren
Den nun in Wels angeklagten Lenker hatte eine Zivilstreife auf der B1 (Wiener Straße) in Wels-West aufhalten wollen, weil er eine Sperrlinie überfahren hatte. Der in Linz lebende Ungar hielt aber nicht an, sondern stieg aufs Gas und flüchtete.
Laut Polizei raste er mit Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h durch den nebeligen oberösterreichischen Zentralraum, ignorierte rote Ampeln, absolvierte riskante Überholmanöver - teils über den Pannenstreifen - und krachte schließlich auf der Trauner Kreuzung mit rund 160 Sachen in eine Straßensperre aus mehreren Autos. Nicht nur der Lenker und seine Beifahrerin, auch zwei Polizisten und ein anderer Verkehrsteilnehmer wurden teils schwer verletzt.
Auto nicht zugelassen
"Durch die riskante Fahrweise habe es der Angeklagte in mehreren Fällen zumindest ernstlich für möglich gehalten, dass dadurch Verkehrsunfälle verursacht werden können, bei denen zahlreiche Verkehrsteilnehmer getötet werden können", begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen.
Der junge Mann, dem sein Führerschein schon früher abgenommen worden war, war mit seinem nicht mehr zugelassenen Pkw unterwegs. Die Kennzeichen hatte er vom Wagen seiner Mutter entwendet. Als Motiv gab er bei der Polizei an, er habe Angst gehabt, seinen Führerschein noch länger nicht zurückzubekommen.
Zudem werden ihm noch Urkundenunterdrückung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Am zweiten Prozesstag am 15. September ist ein Urteil geplant. Dem zum Tatzeitpunkt noch nicht 21-Jährigen, der in U-Haft sitzt, droht als jungem Erwachsenen laut Strafrecht eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren.
15 Jahre für Wiener Raser
Im vergangenen Herbst ist in Wien ein rücksichtloser Raser, der sich mit der Polizei eine sechsminütige Verfolgungsjagd durch mehrere Bezirke geliefert, einige Unfälle gebaut und dabei drei Personen schwer verletzt hatte, wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der inzwischen 36-Jährige fasste 15 Jahre Haft aus. Das Urteil ist seit Mitte Juni rechtskräftig.
Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch bestätigt hatte, wies das Oberlandesgericht (OLG) Wien auch die Berufung gegen die Strafhöhe zurück. Im schriftlichen Urteil (17 Bs 105/25b) ist wörtlich von einer "Amokfahrt" die Rede. Im Handeln des 36-Jährigen habe sich eine "massiv gleichgültige Einstellung gegenüber dem geschützten Rechtsgut Leib und Leben manifestiert". Und weiter heißt es: "Dem bloßen Zufall ist es insoweit geschuldet, dass die Fahrt ohne noch schwerwiegendere Folgen blieb, gefährdete der Angeklagte doch insgesamt zahlreiche Menschenleben." Die vom Erstgericht verhängte Freiheitsstrafe erweise sich daher "einer Reduktion keinesfalls zugänglich".
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