Falscher Abschlussbericht: Doch keine Diversion für Polizisten

Falscher Abschlussbericht: Doch keine Diversion für Polizisten
Der Amtsmissbrauchsprozess muss neu durchgeführt werden. Das Oberlandesgericht Linz schickte die Causa zurück an den Start.

Zusammenfassung

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  • Der Amtsmissbrauchsprozess gegen einen oberösterreichischen Polizisten wird neu aufgerollt, nachdem das Oberlandesgericht Linz die Diversion aufgehoben hat.
  • Der Polizist soll wesentliche Aktenbestandteile bei Ermittlungen zu einer Brandstiftung absichtlich zurückgehalten haben.
  • Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Diversion die Strafverfolgung unterminiert, was das Gericht veranlasste, den Prozess neu zu starten.

Der Prozess gegen einen oberösterreichischen Polizisten, der im Fall einer Brandstiftung absichtlich einen falschen Abschlussbericht für die Staatsanwaltschaft verfasst haben soll, muss wiederholt werden.

Der Beamte war Anfang Februar im Landesgericht Linz mit einer Diversion davongekommen. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft, die sich von dem Mann auf die falsche Spur geführt sah, erfolgreich bekämpft. Das Oberlandesgericht Linz schickte die Causa zurück an den Start.

Das Verfahren war zunächst eingestellt worden

Im Zentrum des Falls steht eine Brandstiftung in einem Wohnhaus im Februar 2024 im Bezirk Urfahr-Umgebung. Laut Gutachten war auf einem Sofa eine brennbare Flüssigkeit verschüttet und angezündet worden. Der ermittelnde Polizist soll der Staatsanwaltschaft wesentliche Aktenbestandteile bewusst vorenthalten haben. 

Daher wurde das damals gegen unbekannte Täter geführte Verfahren zunächst eingestellt und erst nach einer Eingabe der Opfer wieder aufgenommen.

Berufskollege unter Verdacht

Die Ermittlungsergebnisse belasteten einen - ihm allerdings nur vom Hörensagen bekannten - Berufskollegen des Polizisten. Dieser wurde schließlich auch wegen Brandstiftung angeklagt, allerdings im Zweifel freigesprochen. Der Ermittler wurde wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Er gab sich reuig und sprach von einem "Blackout" sowie "persönlichem Versagen". Das Gericht glaubte ihm, dass es ein einmaliger Fehler gewesen sei, und gewährte ihm nach Zahlung einer Geldbuße von 2.700 Euro eine Diversion.

Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen Beschwerde. Sie argumentierte, dass auf diese Art die Strafverfolgung unterminiert werde. Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Beschwerde Folge. Der Fall wird nun noch einmal verhandelt. Der Polizist muss sich am Dienstag, dem 15. April, neuerlich wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

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