Diversion nach Amtsmissbrauch: Polizist unterschlug entlastende Aussage

Diversion nach Amtsmissbrauch: Polizist unterschlug entlastende Aussage
Der Beamte gesteht Fehler ein und kommt mit einer Diversion davon: Er muss 2.000 Euro Strafe zahlen.

Dieser Rollentausch hat dem Polizisten aus dem Bezirk Linz-Land nicht gefallen: Denn der 46-Jährige musste am Landesgericht Linz auf der Anklagebank Platz nehmen. 

Der Grund: Er hat der Staatsanwaltschaft Linz in einem Verfahren entlastende Aussagen einer Zeugin und deren Mutter nicht weitergeleitet.

Die Staatsanwaltschaft hat einen mutmaßlichen Drogendealer wegen ursprünglich belastender Aussagen ohne Kenntnis der geänderten Voraussetzungen vor Gericht gestellt und dort verloren. 

Der mutmaßliche Dealer wurde freigesprochen, weil bei Gericht sofort die entlastenden Aussagen bekannt geworden sind. 

Polizist leitete entlastende Aussagen nicht weiter

Der Polizist, der die entlastenden Aussagen nicht mehr weitergeleitet hat, wurde deshalb wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Und auch angeklagt.

Und nur weil er vor Gericht die Verantwortung für seinen Fehler übernahm, kam der 46-Jährige letztlich mit einer Diversion davon. 

Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gedroht. 

"Polizist war überlastet"

Der Beamte muss jetzt 2.000 Euro Strafe zahlen. Rechtsanawalt Andreas Mauhart: "Der Polizist war aufgrund der Personalsituation auf der Dienststelle überlastet." 

Außerdem habe er kurz zuvor eine Gallenblasen-Operation gehabt und für zwei erkrankte Kollegen einspringen müssen. Mauhart weiter: "Ja, er hat einen Fehler gemacht und eine E-Mail, die einem anderen Akt zugeordnet war, nicht weitergeleitet."

Wenn jeder Polizist für so einen Fehler strafrechtlich verurteilt werde, "haben wir bald keine Polizisten mehr", betont Mauhart, der auch davon ausgeht, dass das Disziplinarverfahren eingestellt wird. 

Schließlich sei die Sache bei der Gerichtsverhandlung aufgeklärt und der fälschlich angeklagte Mann sofort freigesprochen worden: "Da ist null Schaden entstanden."

Die Dienstbehörde wartet nun noch auf das schriftliche Urteil und lässt dieses in die disziplinäre Prüfung einfließen. 

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