Noch keine strafrechtlichen Ermittlungen zum Brucknerhaus

Noch keine strafrechtlichen Ermittlungen zum Brucknerhaus
Anonyme Anzeigen hatten bislang keine Inhalte, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht ergeben hätten.

Auf allen Ebenen laufen aktuell die Prüfungen rund um das Brucknerhaus in Linz und den freigestellten künstlerischen Direktor Dietmar Kerschbaum. Wie berichtet, hat das Kontrollamt längst zwei Mitarbeiter für die Prüfung des Hauses abgestellt, die Firma KPMG wurde als externe Wirtschaftsprüferkanzlei mit der Kontrolle aller relevanten Vorgänge rund um Kerschbaum und seinen Co-Geschäftsführer Rainer Stadler beauftragt.

Auch bei der Staatsanwaltschaft Linz sind mittlerweile mehrere Anzeigen in der Causa eingelangt. Anonym, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber dem KURIER bestätigte. Allerdings gibt es bislang noch kein Ermittlungsverfahren. 

Aus einem einfachen Grund: Aus den eingelangten anonymen Strafanzeigen habe sich bislang kein relevanter Anfangsverdacht ergeben, der ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren rechtfertigen würde. 

Alle zum Brucknerhaus eingelangten Schriftstücke und Anzeigen - unter anderem auch zahlreiche Kopien diverser Medienartikel zu den Verwerfungen rund um den langjährigen Chef der Linzer Kulturinstitution - seien gesichtet und intensiv geprüft worden. "Es gibt keine fundierte Anzeige", so der Sprecher. Deshalb sei auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. 

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