Nach Suizid eines Innviertlers: Frau zu 30 Monaten Haft verurteilt

(Symbolbild)
Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrug und schwere Erpressung. Urteil nicht rechtskräftig.

Eine Frau, die einen 30-jährigen Innviertler betrogen, erpresst und damit in den Selbstmord getrieben haben soll, ist im Landesgericht Ried im Innkreis nach Medienberichten zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Die Beschuldigte aus dem Bezirk Schärding war wegen gewerbsmäßigen Betruges und schwerer Erpressung angeklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden kannten sich zumindest seit 2015. Er hatte sich in sie verliebt, sie ließ ihn im Glauben, dass sie seine Gefühle erwidere. Die beschäftigungslose Frau soll ihm dann zwei Jahre lang immer wieder Geld herausgelockt haben - mit dem Versprechen alles zurückzuzahlen, obwohl sie laut Ermittlern genau gewusst habe, dass sie das nicht kann.

Der Innviertler opferte sein gesamtes Erspartes, er lieh sich von Angehörigen sowie Freunden Geld, nahm Kredite auf. Schließlich griff er sogar bei der Feuerwehr, wo er Kassier war, in die Kasse. Damit dort das Fehlen der 10.000 Euro nicht bemerkt wird, wollte er zumindest diesen Betrag von seiner Freundin rasch zurück. Anstatt die Schulden zu bezahlen, verlangte sie von ihm aber weitere 500 Euro, ansonsten werde sie den Diebstahl melden. Er nahm sich danach das Leben.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass die Erpressung den Selbstmord zur Folge hatte. Das Schöffengericht verurteilte die Innviertlerin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon unbedingt. Für das Gericht liegt eine versuchte schwere Erpressung vor. Es ging weiters von einer Betrugssumme in der Höhe von 56.000 Euro aus. Die Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung gegen die Strafe an. Das Urteils ist somit nicht rechtskräftig.

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