Nach Messerattacke auf Gärtner: Fünf Jahre Haft für 69-Jährigen

(Symbolbild)
Mann war in Gärtnerei eingebrochen und wurde ertappt. Geschworene sahen aber keinen Mordversuch.

25 Jahre seines Lebens verbrachte er hinter Gittern, 21-mal stand er bereits vor Gericht. Der Termin am Dienstag war für einen 69-Jährigen damit kein Neuland: In Ried im Innkreis musste er sich nun wegen versuchten Mordes sowie wegen versuchten Diebstahls, Vergehen nach dem Waffengesetz und versuchter schwerer Nötigung verantworten.

Konkret wird dem Mann vorgeworfen, am 21. August des Vorjahres in eine Gärtnerei eingebrochen zu haben und dabei den 47-jährigen Besitzer – als dieser ihn ertappte – mit einem Messer sechs Stiche im Brust- und Bauchbereich versetzt zu haben. Trotz Wunden wehrte sich der Gärtner. Mit Unterstützung seiner Söhne (15 und 17 Jahre alt) überwältigte er schließlich den Angeklagten. Später musste der Schwerverletzte notoperiert werden.

Der 69-Jährige bekannte sich des Diebstahls schuldig, mit den schweren Verletzungen will er aber nichts zu tun haben, bekräftige er vor dem Geschworenensenat.

„Ins Messer gelaufen“

Dass er eine Klinge in der Hand hatte, bestritt er nicht. Er hätte damit aber nur „herumgefuchtelt“. Der Mann sei ihm ins Messer gelaufen – so seine Version, die vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen sogleich als unmöglich eingestuft wurde.

Der Angeklagte wurde - nicht rechtskräftig - zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen gingen entgegen der Anklage nicht von versuchtem Mord, sondern vom Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung aus.

Der Gärtnereibesitzer erlitt sechs Stichwunden Trotz blutender Wunden habe er Gegenwehr geleistet, ergaben die Ermittlungen. Mit Unterstützung seiner 15- und 17-jährigen Söhne überwältigte er schließlich den Angeklagten. Dieser erlitt bei dem Vorfall einen Knöchelbruch, auch einer der Teenager wurde leicht verletzt.

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