Mann auf der Flucht von Polizist angeschossen und lebensgefährlich verletzt

Polizei ermittelt am Tatort.
Ein 61-Jähriger ist Donnerstagabend im Bezirk Rohrbach auf der Flucht von einem Polizisten angeschossen und lebensgefährlich verletzt worden.
Der Mann, der legal eine Faustfeuerwaffe besitzt, war nach einer Großfahndung im Grenzbereich zu Tschechien auf einer Wiese gestoppt worden.
Laut der Polizei stieg er aus dem Auto und zielte unmittelbar auf einen Beamten, worauf ein Polizist auf ihn schoss.
Der 61-Jähriger hatte am Abend einer Bekannten angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen. Dabei soll er vor den Augen der Frau mit einer Waffe hantiert und dann mit dem Pkw davongefahren sein.
Die Bekannte alarmierte die Polizei, die eine Fahndung einleitete. Der Autofahrer wurde entdeckt, mehrere Anhalteversuche blieben erfolglos. Dabei soll er u. a. auch eine Straßensperre durchbrochen haben.
Ins Krankenhaus geflogen: Zustand stabil
Nachdem er auf einer Wiese angehalten werden konnte und er offenbar einen der Polizisten bedrohte, machte ein Beamter von seiner Dienstwaffe Gebrauch und traf den 61-Jährigen.
Der Mann wurde lebensbedrohlich verletzt und nach der Erstversorgung mit dem Rettungshubschrauber in ein Linzer Krankenhaus geflogen. Freitagvormittag hieß es von der Polizei, sein Zustand sei stabil.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums.
Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133).
Der mit Lebensgefahr verbundene Waffengebrauch des Polizisten wird im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe des Innenministeriums untersucht, informierte die Landespolizeidirektion Oberösterreich. Diese Stelle ist im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt.
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