Auslöser für die Tat soll die 20-jährige Mitangeklagte gewesen sein. Weil ihre Freundin bei einem Drogenkauf in der Wohnung des 31-jährigen Irakers sexuell belästigt worden sei, habe sie den Auftrag gegeben, den Mann zu überfallen, legt ihr die Anklage zur Last. Sie steht wegen Anstiftung zum schweren Raub vor Gericht.
20.000 Euro und Suchtgift
Der 14-Jährige soll gemeinsam mit den Mitbeschuldigten, einem 15-Jährigen und einem 19-Jährigen, zur Wohnung des 31-Jährigen gegangen sein. Vor der Tat hätten sie noch Kokain zu sich genommen. Von ihrer mutmaßlichen Auftraggeberin hätten sie gewusst, dass sich ein Schlüssel im Postkasten befand und dass sich in einem Tresor etwa 20.000 Euro und Suchtgift befinden sollen.
So konnten sie in die Wohnung eindringen, während der 31-Jährige auf dem Sofa geschlafen hat. Der 15-Jährige soll vorm Haus Schmiere gestanden sein.
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In der Wohnung habe der 19-Jährige den Iraker mit einem Teppichmesser, das er am Weg dorthin gefunden haben will, bedroht und wiederholt gefragt: "Wo ist das Geld? Wie lautet das Passwort für den Tresor?"
Dabei soll der 19-Jährige dem mutmaßlichen Drogendealer wiederholt mit den Fäusten geschlagen haben. Dabei erlitt der 31-Jährige einen Bruch der Augenhöhle und eine Bindehautverletzung.
Zwei Tage später geschnappt
Als der Iraker aus der Wohnung flüchten wollte, soll ihm der 19-Jährige am Oberschenkel eine Schnittverletzung mit dem Messer zugefügt und ihm eine Vase an den Kopf geschmissen haben. Trotzdem gelang es dem Opfer ins Freie zu laufen. Eine Nachbarin sah den schwer verletzten Mann und rief den Notarzt.
Die drei Beschuldigten sollen noch die Wohnung durchsucht haben und mit einer Geldbörse mit 300 Euro geflüchtet sein. Zwei Tage später wurden sie von der Polizei festgenommen. Seitdem saßen drei der Angeklagten in Untersuchungshaft. Der 15-Jährige, der Schmiere gestanden haben soll, wurde auf freiem Fuß angezeigt.
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Die drei Burschen bekennen sich schuldig für den schweren Raub. Die mutmaßliche Anstifterin plädiert auf nicht schuldig.
Den beiden volljährigen Mitangeklagten werden noch weitere Delikte vorgeworfen. Der 19-Jährige soll eine Kassa eines münzbetriebenen Fahrgeschäfts aufgebrochen haben, die 20-Jährige soll Bargeld aus einem Lokal gestohlen haben. Für diese Taten bekennen sich die beiden nicht schuldig.
Die Urteile des Gerichts
Der 14-Jährige wird zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, der 19-jährige Mitangeklagte muss für fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Die Frau wurde wegen Anstiftung für schuldig befunden: drei Jahre unbedingt. Und der 15-jährige Mittäter bekommt sechs Monate bedingt auf drei Jahre und muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.
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