Allerdings wird das Ergebnis noch nicht kommuniziert, weil der Beschuldigte noch nicht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft informiert wurde, sagte ein Sprecher am Freitag.
Jedenfalls hat der 16-jährige Schüler, der von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wird, bei den Einvernahmen durch die Polizei ein Geständnis abgelegt. Demnach habe er sich über den Account eines anderen Schülers illegal Zugang zu den Bildern aller Schülerinnen des Auhofgymnasiums verschafft und diese dann auf einer von ihm eingerichteten Website gereiht.
Facebook-Gründer als Vorbild
Seine Verantwortung gegenüber der Polizei: Er habe niemandem schaden wollen, und die Konsequenzen seiner Tat seinen ihm nicht bewusst gewesen. Detail am Rande: Inspiriert hätte ihn zu seinem Ranking der Facebook-Erfinder Marc Zuckerberg, hat der junge Schüler bei der Einvernahme zu Protokoll gegeben.
Ob Anklage erhoben wird oder nicht, ließ die Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf die noch nicht erfolgte Verständigung des Beschuldigten offen.
Was ein Sprecher der Staatsanwaltschaft generell zu dem Fall aber sagen konnte: Dass es in derartigen Fällen mit jugendlichen Beschuldigten, die noch unbescholten sind, meist zu diversionellen Regelungen komme, eine strafrechtliche Verurteilung demnach auch im Falle einer Anklageerhebung unterbleibe. Und der 16-Jährige im gegenständlichen Fall ist bislang unbescholten.
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