Halloween: 15 Monate bedingt und Bewährungshilfe für 18-Jährigen

Im vierten Linzer Halloween-Prozess gab es am Montag das bislang mildeste Urteil. Ein 18-Jähriger stand vor Gericht, weil er in der besagten Nacht pyrotechnische Gegenstände und Böller der Kategorie 3 und 4 gegen Polizisten geworfen haben soll.
Er wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der junge Mann bekannte sich von Beginn an schuldig, was vor Gericht als Milderungsgrund gilt, er war bis zur Halloween-Nacht außerdem unbescholten. Das Gericht setzte mit den 15 Monaten nur knapp ein Viertel der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Haft an.
Zusätzlich zur bedingten Haftstrafe ordnete das Gericht für drei Jahre Bewährungshilfe an. Gerichtssprecher Walter Eichinger: "Der Mann wird nun laufend begleitet und betreut, das hilft bei der Deliktverarbeitung und es werden laufend alternative Verhaltensweisen erlernt."
14-Jähriger wegen Teilnahme angeklagt
Am Dienstag findet schon der nächste Halloween-Prozess statt: Ein 14-Jähriger muss sich strafrechtlich für die bloße Teilnahme an den Krawallen verantworten. Er soll einen Böller gegen eine Wand geworfen haben. Strafrahmen: Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
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