Fall Höckner: Landesgericht Wels lehnt Antrag auf Haftaufschub ab

Fall Höckner: Landesgericht Wels lehnt Antrag auf Haftaufschub ab
Richter sieht keinen Grund, dass der wegen Vergewaltigung verurteilte Ex-Bürgermeister die Haft nicht antreten kann.

Der ehemalige ÖVP-Bürgermeister von Scharten, Jürgen Höckner, ist im November des Vorjahres vom Oberlandesgericht Linz rechtskräftig wegen dreifacher Vergewaltigung, mehrfach sexueller Übergriffe und Verleumdung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Der Haftantritt wurde für den 12. Jänner dieses Jahres festgelegt, davor hat Höckner über seine Linzer Anwaltskanzlei Mauhart einen Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen eingebracht. Welche gesundheitlichen Gründe vorgebracht wurden, ist nicht bekannt. Jetzt gibt es die Entscheidung des Landesgerichts Wels. 

Gerichtssprecher Wolfgang Brandmair bestätigt gegenüber dem KURIER: "Der Richter hat am Donnerstag den Antrag von Jürgen Höckner auf Haftaufschub abgewiesen." 14 Tage nach Zustellung des Beschlusses wird dieser rechtskräftig. Höckner hat die Möglichkeit, dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde einzubringen.

Ein Einspruch gegen diesen Beschluss hat keine zusätzliche aufschiebende Wirkung, allerdings wurde der Strafvollzug durch den Aufschubsantrag gehemmt. Deshalb werde Höckner im Falle einer Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrags nicht vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz zum Antritt der Haft vorgeführt, so Brandmair. 

 

 

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