Die beiden Beschuldigten sind bereits wegen Körperverletzung vorbestraft. Der Mordversuch sei "der Gipfel ihrer Karriere", wie der Staatsanwalt schildert.
Dolmetscher freigestellt
Schon zu Beginn der Einvernahme des 32-jährigen Hauptangeklagten muss die Verhandlung unterbrochen werden. "Der Dolmetscher übersetzt nicht, was ich sage, ich verstehe Deutsch", schildert er der Richterin. Der Tschetschenisch-Dolmetscher kenne das Opfer und würde es besser darstellen, so die Vorwürfe. Die Richterin fragt den Dolmetscher, ob er das Opfer kennt. "Ja, wir Tschetschenen kennen uns", sagt der Dolmetscher, er wird daraufhin freigestellt.
Der Angeklagte schildert die Geschehnisse weiter auf Deutsch und Russisch, mit Hilfe einer Russisch-Dolmetscherin. Der Prozess geht weiter.
Das Opfer, ein 43-jähriger Tschetschene, soll laut dem Angeklagten dessen Frau verfolgt haben. Deshalb habe der 32-jähriger Angeklagte seinen 46-jährigen Nachbarn aufgeweckt, um mit ihm nach Haid zu fahren. Der Nachbar habe nicht nachgefragt, warum.
Der 32-Jährige soll in die Werkstatt des Ex-Freundes gestürmt sein und den 43-Jährigen niedergeschlagen haben. Zuerst habe das Opfer nicht bemerkt, dass ein Messer im Spiel gewesen sein soll.
"Ich wollte ihn richtig im Gesicht verletzen"
Erst nachdem der Angeklagte auf den Ex-Freund eingestochen habe, soll er die Waffe bemerkt haben – der 32-Jährige habe ihm ein Messer in den Rücken gerammt.
Der Angeklagte habe dem Opfer lediglich eine Abreibung verpassen wollen. "Ich wollte ihn richtig im Gesicht verletzen", sagt der 32-Jährige selbstbewusst. Das Messer habe er eingeklappt in der Faust gehalten, um damit einen festeren Schlag zu haben.
Bei der Rangelei habe das Opfer plötzlich geblutet, dem Angeklagten wäre schlecht geworden, er könne Blut nicht sehen. "Ich wollte ihn nicht so verletzen. Ich weiß nicht, wie das Messer aufgegangen ist", sagt er.
Während der Tat soll der 46-jährige Nachbar in der Nähe auf den Angeklagten gewartet haben. Der Bruder des 32-Jährigen habe ihn angerufen, um ihn wieder abzuholen. Nach dem Vorfall soll der Hauptangeklagte voller Blut gewesen sein, soll in den Wagen gestiegen sein und sie wären nach Hause gefahren, schildert er. Während der Fahrt hätten die beiden nicht gesprochen.
Von einer Messerstecherei habe der 46-Jährige erst von der Polizei erfahren. Er plädiert auf nicht schuldig. Er hätte nicht gewusst, dass sein Nachbar das Opfer attackieren wollte. Er ist mit dem Opfer verwandt. Er ist der Sohn des Cousins seiner Mutter.
Die Polizei wurde um 9.35 Uhr gerufen, der Bruder soll erst um 10.02 Uhr angerufen haben. „Ich glaube nicht, dass sie erst nach dem Anruf hingefahren sind“, sagt der Staatsanwalt.
Der 46-Jährige wird laut. Er habe nichts angestellt, darauf beharre er bis zum Schluss. Wenn er gewusst hätte, was passieren würde, wäre er niemals gefahren.
Das Opfer sieht das anders. Er behauptet das Messer, mit dem er angestochen wurde, gehöre dem 46-jährigen Zweittäter. Er habe das Messer eine Woche zuvor bei ihm gesehen. Bei der Aussage des Opfers mussten die Angeklagten den Gerichtssaal verlassen.
Urteil am 12. Dezember
Die Verhandlung wurde am Mittwochabend unterbrochen und wird am 12. Dezember fortgesetzt. Dann wird auch ein Urteil erwartet.
Ein weiterer Vorfall mit dem Hauptangeklagten wurde bei dem Prozess nur kurz erwähnt. Nach einer Anhörung zur Haftprüfung Ende April soll der 32-Jährige am Weg zurück in die Justizanstalt auf zwei Beamte losgegangen sein. Vor Gericht entschuldigt er sich bei den Beamten, er bereue den Zwischenfall.
Den Justizbeamten wurde ein Schmerzengeld in Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise 2.500 Euro zugesagt. Zudem werden 3.190 Euro Verdienstentfall gefordert.
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