„L'amour toujours“: Verfahren gegen Mitglieder der Freiheitlichen Jugend eingestellt
Ermittlungen gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend, die in einem Lokal in Gosau (Bezirk Gmunden) betrunken den Song „L'amour toujours“ in der Textversion „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen hatten, sind eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft Wels begründete den Schritt damit, dass in dem Text „weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“.
Am 29. November des Vorjahres hatten mehrere Personen in dem Lokal den Gigi D'Agostino-Hit in der fremdenfeindlichen Variante gesungen. Ein Video von dem Vorfall fand den Weg an die Öffentlichkeit. Vier Verdächtige wurden daraufhin ausgeforscht. Es dürfte sich um Teilnehmer eines Seminars der Freiheitlichen Jugend (FJ), das zuvor stattgefunden hatte, gehandelt haben.
Bei den Gesängen sollen auch Hitlergrüße gezeigt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelte gegen vier Personen wegen des Verdachts der Verhetzung und in einem konkreten Fall auch wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung sowie gegen weitere unbekannte Täter.
Letztlich wurde das Verfahren aber eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der Verhetzung nicht erfüllt, weil „allein durch das lautstarke Singen des zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“, hieß es.
Auch stelle dies keine nationalsozialistische Wiederbetätigung dar. Die Staatsanwaltschaft hielt fest, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die angezeigten Verhaltensweisen nach moralischen Gesichtspunkten zu bewerten. „Grundlage und Maßstab der Prüfung sind ausschließlich das Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung.“
Hitlergrüße nicht nachgewiesen
Der Verdacht, dass einer der Verdächtigen einen Hitlergruß gezeigt habe, habe sich nicht bestätigt, hieß es weiter. Im Gesamtkontext des zur Verfügung stehenden Videomaterials handle es sich „bei den betreffenden Bewegungen um bloße Tanzbewegungen“.
Kommentare