Justizwachbeamte hob Gebühr für Fußfesseln nicht ein: 18 Monate bedingt

Justizwachbeamte hob Gebühr für Fußfesseln nicht ein: 18 Monate bedingt
Der Republik entstand ein Schaden von 188.000 Euro. Der Angeklagte war geständig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Wels ist am Montag ein Justizwachebeamter aus Ried zu 18 Monaten bedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden, weil er neun Jahre lang Gebühren von Verurteilten für Fußfesseln nicht eingehoben haben soll. 

Der Republik sei dadurch ein Schaden von 188.000 Euro entstanden, hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgehalten.

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Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt stand er vor dem Schöffengericht. Der 55-Jährige zeigte sich grundsätzlich geständig, sprach aber von Überarbeitung. 

Versäumnis fiel neun Jahre nicht auf

Der Justizwachebeamte hatte sich darum zu kümmern, dass Verurteilte, die eine Fußfessel für den elektronisch überwachten Hausarrest bekamen, die Selbstbehalte einbezahlen. Diese betragen maximal 22 Euro pro Tag. Neun Jahre habe er dies nicht getan, vergangenes Jahr fiel das Versäumnis auf. 

Das Schöffengericht verurteilte den Unbescholtenen zu 18 Monaten Haft. Die Strafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.

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