Hundebesitzer schwänzen Prüfung: Bis zu 7.000 Euro Strafe möglich

Für spezielle Hunderassen, wie etwa den Pitbull, gilt generell die Maulkorb- und Leinenpflicht.
Zusammenfassung
- Neues Hundehaltegesetz in OÖ fordert Alltagstauglichkeitsprüfung und Maulkorbpflicht für spezielle Hunderassen.
- Nicht alle Halter legten die Prüfung rechtzeitig ab; bei Nichtbefolgung drohen Strafen bis zu 7.000 Euro.
- Gesetzliche Verschärfungen folgen auf tödlichen Vorfall mit American Staffordshire Terriern im Oktober 2023.
Der Bub am Pleschinger See in Linz wollte Sonntagnachmittag seine Wasserflasche auffüllen. Dabei wurde der 11-Jährige von einem frei laufenden Hund attackiert - und das, obwohl auf dem gesamten Areal absolutes Hundeverbot gilt. In diesem Fall war es kein "spezieller Hund", sondern ein Border Collie.
Für "spezielle Rassen", das sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander - gelten seit Inkrafttreten des neuen oö. Hundehaltegesetzes die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies ist unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes. Derzeit sind in OÖ 1.874 Hunde spezieller Rassen geführt.
Jeder fünfte ist nicht gekommen
Sollten Hund und Herrl bei der ATP durchfallen, gilt das Tier automatisch als auffälliger Hund. Spannend wird es, wenn die Prüfung gleich gar nicht abgelegt wird. In OÖ war Anfang Juni ein Stichtag. Bis dahin hätten die Halter der sechs als potenziell gefährlich eingestuften Rassen die Prüfung eigentlich ablegen müssen. Nicht alle waren verantwortungsvoll. Valide Daten zu sammeln, ist schwierig, weil es keine zentrale Stelle gibt, sondern die Gemeinden selbst für die Zählung zuständig sind.
Deswegen zeigt ein Blick nach Linz und Steyr: Da sind noch einige säumig. In Linz haben dies bis dato 16 Prüflinge verabsäumt.
In Steyr sind es 50 Halter dieser speziellen Rassen gewesen, 11 Strafbescheide wurden ausgeschickt (ungefähr jeder fünfte war also säumig), zwei Bescheinigungen wurden nachgereicht, vier haben sich für den Juli angemeldet. Der Strafrahmen bei Verweigerung der ATP liegt zwischen 200 und 7.000 Euro. Und in allerletzter Konsequenz kann es auch zur Abnahme des Hundes kommen.
Warum gibt es überhaupt diese gesetzlichen Verschärfungen? Der Anlass ist ein trauriger: Im Oktober 2023 bissen drei American Staffordshire Terrier eine Joggerin in Naarn tot. Daraufhin wurde das Hundehaltegesetz überarbeitet.
Was das Gesetz fordert
Zweck der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin oder des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag, sowie das konfliktfreie Führen des Vierbeiners durch alltägliche Situationen. Dabei müssen die Besitzer den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund muss dabei ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.
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