Hitlers Geburtshaus: Ex-Besitzerin bei Höchstgericht abgewiesen

Hitlers Geburtshaus in Braunau
Rechtstreit um zu niedrige Ablöse bei Enteigung durch die Republik ging für Ex-Eigentümerin verloren

Braunau. Der jahrelange Rechtsstreit über Adolf Hitlers Geburtshaus zwischen der Republik und der Eigentümerin ist endgültig ausjudiziert. Nachdem der Nationalrat 2016 die Enteignung beschlossen hatte, bekämpfte die Besitzerin sowohl diese als auch die Höhe der Entschädigung. Jetzt blitzte die Klägerin beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien ab.

Das OLG Linz hatte im April 2019 den Beschluss des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Es hielt den vom gerichtlichen Gutachter festgestellten und von der Republik bereits gezahlten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen. Dagegen berief die Ex-Eigentümerin beim OGH. Das Höchstgericht wies den Rekurs aber zurück. Bereits im März 2018 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechts die Beschwerde der enteigneten Besitzerin wegen fehlender Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten für unzulässig erklärt.

„Nach der rechtskräftigen Entscheidung im Entschädigungsverfahren kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler-Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden“, erklärt Innenminister Wolfgang Peschorn.

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