Deshalb landet der Mann nun auf der Anklagebank. Er wurde nach dem Verbotsgesetz angezeigt, am Montag steht er vor Gericht.
Die Anzeige wurde übrigens nicht von Fans der gegnerischen Mannschaft gemacht, auch nicht von Fans aus den eigenen Reihen. Drei Polizeibeamte, die sich in der Fan-Community aufgehalten haben, sind Augenzeugen des Vorfalls geworden. Alle drei werden am Montag als Zeugen vor Gericht aussagen.
Dem Fußballfan drohen ein bis zehn Jahre Haft, er war bislang allerdings nicht in diese Richtung auffällig und ist einschlägig nicht vorbestraft, sagte Vizepräsidentin Christina Forstner vom Landesgericht Steyr. Im Vorfeld hatte er sich zu dem Vorwurf nicht geäußert.
Asylwerber mit Hakenkreuzen auf beiden Knien
In Ried muss sich am Mittwoch ein noch 19-jähriger Asylwerber aus Georgien wegen Wiederbetätigung verantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben, weil er Tattoos mit Hakenkreuzen auf beiden Knien öffentlich zur Schau gestellt habe.
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Laut Claudia Hubauer, Vizepräsidentin des Landesgerichts Ried im Innkreis, sei der Mann schon am 1. Juli, bei der Erstbefragung im Zuge seines Asylantrags darauf hingewiesen worden, dass das Tragen von Hakenkreuzen in Österreich gesetzlich verboten sei und er deshalb immer eine lange Hose tragen müsse.
Auch bei einem weiteren Vorfall am 18. Juli in Niederösterreich habe er sich so erklärt: Er wisse nicht, dass das in Österreich nicht gestattet sein. Beim dritten Mal kam er mit dieser Ausrede nicht mehr durch. Denn er wurde im August bei einem Ladendiebstahl ausgerechnet in Braunau neuerlich in kurzen Hosen erwischt.
Diesmal ließen die Beamten die Ausrede nicht mehr gelten, auch wurde ihm kein Glaube mehr geschenkt, dass er die Tätowierungen immer verbergen würde.
Bei den Einvernahmen gab der Verdächtige zusätzlich an, dass die Hakenkreuze, die er sich als Jugendlicher in Georgien hat tätowieren lassen, für ihn keine Verbindung zum Nationalsozialismus darstellen würden, sondern als Zeichen für "Ewigkeit" stehen würden. Auch ihm drohen im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.
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