Gutachten: Mitspracherecht bei AKW Temelin ist zwingend

Juristen der Uni Linz sind überzeugt, dass Tschechien grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen zu Kernkraftwerken braucht.

Will Tschechien  im nächsten Jahr die genehmigte Laufzeit für das Atomkraftwerk Temelin verlängern, muss es dazu eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, dass das Land Oberösterreich bei der Linzer Johannes Kepler Universität (JKU) in Auftrag gegeben hat. Mit der Expertise sollen demnächst  die Österreichische Bundesregierung und auch die EU-Kommissionen aufgefordert werden, bei den Tschechen die Einhaltung des Europarechts einzufordern. Das kündigt Oberösterreich Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) an.

Nach 30 Jahren läuft die Betriebsgenehmigung für Temelin im Oktober 2020 aus. Bekanntlich will Tschechien die beiden Reaktorblöcke im Eigenverfahren bis 2060 verlängern. „So etwas darf nicht ohne die Mitsprache der Nachbarstaaten passieren, zumal das Risiko rund um die immer älter werdenden AKW deutlich steigt“, sagt Anschober

Mit dem nun vorliegenden Gutachten der Linzer Professorin für Umweltrecht, Erika Wagner, „haben wir einen Schlüssel  für unsere Anti-Atomakivitäten in Händen“, glaubt Anschober.  Undurchsichtige Geheimverhandlungen zwischen dem Staat und dem AKW-Betreiber in Tschechien müssten öffentlichen und grenzüberschreitenden Verhandlungen weichen, ist der Umweltlandesrat überzeugt. Das werde man auch mit allen rechtlichen Mitteln einfordern, versichert er.  Weil Atomstrom immer unrentabler und in der Erzeugung bereits um zwei Drittel teurer komme als alternativen Energieproduktionen, hofft Anschober, dass künftige Langzeitverfahren ihre Wirkung entfalten. Der  Atomlobby solle so das Geschäft mit der Kernenergie vermiest werden.

Gutachten: Mitspracherecht bei AKW Temelin ist zwingend

Wertvolles gutachten für Antiatomlobby: Umweltrechtlerin Professorin Erika Wagner, Landesrat Rudi Anschober, Dalibor Strasky, Antiatombeauftragter des Landes OÖ 

Die Chancen, in die Verhandlungen über die Laufzeitverlängerungen überalterter Kraftwerke eingebunden zu werden, sehen die Experten jedenfalls für gegeben. „Aus juristischer Sicht  befindet man sich da auf sicherem Terrain“, beurteilt  Professorin Wagner  die Chancen Österreichs diese Forderungen auch durchzusetzen. Die  Linzer Juristen stützen sich in ihrer Expertise auf ein  klares  Präzedenz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs  (EuGH) aus dem heurigen Frühsommer. Dabei hat das EU-Gericht die Betreiber der belgischen Kernkraftwerke Doel und Tihange  verurteilt, weil dort die Betriebslaufzeit bis zum Jahr 2025 ebenfalls ohne UVP durchgezogen wurde.

Gutachten: Mitspracherecht bei AKW Temelin ist zwingend

Atomkraftwerke in unmittelbarer Nähe zu Ober- und Niederösterreich

„Warum sollte gültiges UVP-Recht dann nicht auch für die Kraftwerke in Tschechien gelten. Regierungen und auch NGOs beiderseits der Grenze müssen das Recht bekommen, bei der Laufzeitverlängerung solcher Anlagen mitreden zu können“, sagt die Juristin Wagner. Unter massiven Druck der EU-Kommission  habe Tschechien 2013 die EU-Gesetze zu Umweltverträglichkeitsprüfungen anerkannt. Deshalb ist es für Wagner und Anschober auch selbstverständlich, dass man auch gegen das grenznahe AKW Dukovany rechtlich vorgehen müsse. Die vier Reaktorblöcke dort wurden in den Jahren 2015 bis 2017, ebenfalls ohne UVP, bis Mitte der 2030er Jahre verlängert.

Sobald das Gutachten nun gänzlich fertig ist, werde es an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein und an Umweltministerin Maria Patek weitergegeben, um mit der tschechischen Regierung darüber ehebaldigst zu verhandeln, kündigt Anschober an.

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