Neue Regelung: Pflegekräfte in Oberösterreich künftig auf Standby

Neue Regelung: Pflegekräfte in Oberösterreich künftig auf Standby
Mehr Sicherheit für die Dienstpläne und die Angleichung aller Verträge in der OÖ Gesundheitsholding

Seit 32 Jahren arbeitet Branko Novakovic für das frühere Linzer AKH, das jetzige Kepler Uniklinikum (KuK). Zum nun präsentierten Maßnahmen-Paket sagt der Zentralbetriebsratvorsitzender des KuK: "Es waren die schwierigsten Themen, die wir bisher verhandeln mussten." 

Schwierig, weil sehr komplex und schwierig, "weil keiner über den anderen drüberfahren wollte."

Nun präsentierten Landeshauptmann Thomas Stelzer, Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander, beide ÖVP, der Geschäftsführer der OÖ Gesundheitsholding Franz Harnoncourt sowie die Betriebsräte Branko Novakovic und Alfred Mayr gemeinsam die Ergebnisse.

Was bislang unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Spitäler für viel Unmut sorgte, waren die unterschiedlichen Dienstrechte: Das Kepler Uniklinikum hatte ja als früheres AKH die Stadt Linz als Eigentümerin, wurde aber mit der Eingliederung in die oö. Gesundheitsholding zum Landesspital. 

Das Dienstrecht wurde damals übernommen. So konnte es vorkommen, dass Mitarbeitende des einen Spitals eine unbezahlte Mittagspause hatten, während diese Mittagspause andernorts ausbezahlt wurde. Die Unterscheide zeigten sich außerdem in weiteren kleineren und größeren Details.

Dienstrechte angeglichen

In einem KURIER-Interview des Vorjahres sagte der stv. KuK-Betriebsratsvorsitzende Helmut Freudenthaler noch: "Es existieren noch immer zwei verschiedene Dienstrechte nebeneinander, das muss dringend angeglichen werden." Das ist hiermit zur Zufriedenheit aller verhandelnden Seiten passiert.

Ein spannender Punkt des Maßnahmen-Pakets: die Einführung von Standby-Diensten. Bessere Planbarkeit sei dem Pflegepersonal ein großes Anliegen gewesen.

Neue Regelung: Pflegekräfte in Oberösterreich künftig auf Standby

Damit also niemand mehr um sechs Uhr morgens angerufen wird, um eine Stunde später für den erkrankten Kollegen einzuspringen, gibt es nun also die Rufbereitschaft. Wer für den Standby-Dienst eingeteilt ist, hält sich vor- oder nachmittags drei Stunden parat. 

Wird er oder sie nicht informiert, bleibt der freie Tag bestehen. Der Vorteil: Alle anderen Kolleginnen und Kollegen des Teams, die an diesem Tag nicht im Dienst sind, können sich sicher sein, dass sie nicht angerufen und gebeten werden, einzuspringen.

"Sowohl die Standby-Zeit als auch der daraus resultierende mögliche Dienst wird natürlich vergütet", versichert Franz Harnoncourt.

Ein seltenes Bild, dass sich Arbeitnehmendenvertreter und die Arbeitgeberseite so einig sind. Der Weg zum Kompromiss dürfte kein leichter gewesen sein. "Die Verhandlungen waren aber immer von gegenseitiger Wertschätzung und Kommunikation auf Augenhöhe getragen", versichern die Betriebsräte Novakovic und Mayr.

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