Gericht Wels: Lehrlinge sollen Ermittlungsdetails verraten haben

Das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Wels befinden sich in einem verzierten, hellen Gebäude.
Verwaltungs-Lehrlinge stehen im Verdacht, unbefugt in fremde Akten Einsicht genommen und Details aus Ermittlungsverfahren weitergegeben zu haben.

Zusammenfassung

  • Drei junge Justizbedienstete am Landesgericht Wels stehen wegen Amtsmissbrauchs und Geheimnisverrats unter Verdacht.
  • Ein Rechtspraktikant wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, zwei Verwaltungs-Lehrlinge stehen im Fokus polizeilicher Ermittlungen.
  • Die beiden Lehrlinge sollen unbefugt Akten eingesehen und Informationen weitergegeben haben; sie wurden fristlos entlassen.

Gleich drei Fälle von Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat in den eigenen Reihen durch junge Justizbedienstete erschüttern das Welser Landesgericht. Am vergangenen Donnerstag soll ein Rechtspraktikant wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung sowie Vergünstigung zu sechs Monaten Haft bedingt verurteilt worden sein.

Ebendort sind zwei Verwaltungs-Lehrlinge wegen zu großem Interesse an fremden Akten ins Visier der Anklagebehörde gekommen.

Der studierte Jurist soll im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit einem Freund aus dem Drogenmilieu Ermittlungsmaßnahmen verraten haben, berichtete die Kronen Zeitung am Samstag. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Für eine Bestätigung der Causa für die APA war das Landesgericht Wels am Samstagvormittag noch nicht erreichbar.

In zwei weiteren brisanten Fällen läuft gerade das polizeiliche Ermittlungsverfahren für ein Strafverfahren, das an die Steyrer Staatsanwaltschaft abgetreten wurde.

Frauen sollen Akteninhalte verraten haben

Zwei angehende Verwaltungsassistentinnen sollen laut derzeitigen Erkenntnissen in fremde Akten Einsicht genommen haben. Dabei wird auch ihnen angelastet, Details aus einem Ermittlungsverfahren weitergegeben zu haben.

"In der Justiz ist man da ganz, ganz genau", erläuterte Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr, der APA die Hintergründe.

Jeder Zugriff elektronisch dokumentiert

"Bei jedem Akt wird der Zugriff elektronisch dokumentiert. Daher gibt es auch eine Spalte, in der schriftlich der Grund für den Zugriff dokumentiert werden muss." Natürlich habe auch er sich schon einmal im Aktenzeichen vertan. Wenn Daten allerdings öfter abgefragt werden, "und das mehrmals innerhalb von Minuten", lasse das Fragen offen. Die beiden jungen Frauen seien mittlerweile fristlos entlassen worden.

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