Polizist aus NÖ nutzt Dienstausweis für Gratis-Eintritt und fliegt auf

Nach Dienstschluss wollte Beamter freien Eintritt
Als der Richter das Urteil spricht, knickt der Angeklagte zusammen, sein Kopf wird rot.
„Bitte nicht“, fleht er noch, doch für Erbarmen ist es zu spät. 15 Monate bedingte Haft bedeuten für den Polizisten aus dem niederösterreichischen Zentralraum, dass er vermutlich seinen Job verliert – auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Einen triftigen Grund, warum der Gruppeninspektor am Montag auf der Anklagebank im Landesgericht St. Pölten Platz nehmen musste, gab es freilich. Amtsmissbrauch warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Nicht zum ersten Mal: Bereits vor etwas mehr als einem Jahr war der Polizist wegen einer illegalen Datenabfrage zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Erneut auffällig
Großen Eindruck dürfte dieses Urteil bei ihm allerdings nicht hinterlassen haben, denn der Beamte wurde erneut auffällig. Konkret ging es im Prozess um einen Vorfall, der sich am 11. Mai 2025 am Messegelände in Tulln abgespielt haben soll.
Nach einem 24-Stunden-Dienst wollte der Polizist gemeinsam mit einem Kollegen die Oldtimermesse besuchen. Ein Ticket kostete 15 Euro – das wollte er sich sparen und zeigte dem Sicherheitsmitarbeiter seinen Dienstausweis.
„Ich war der Meinung, dass es ein Abkommen gibt, wonach Polizisten zur Messe Tulln freien Eintritt haben“, erklärte er vor Gericht. Ein solches Abkommen, so der Niederösterreicher, gelte ja auch für das Hallenbad in Tulln, wo Polizisten und Feuerwehrleute gratis schwimmen dürften.
Der Sicherheitsmitarbeiter wurde jedoch skeptisch und verständigte den Veranstalter, schließlich handelte es sich um eine Privatveranstaltung. Als auch dieser misstrauisch wurde, griff der Polizist zu einer Lüge, die ihm nun schwer angelastet wird: Er gab an, verdeckt gegen eine Taschenzieher-Bande zu ermitteln, und erhielt daraufhin Einlass.
"Es war eine Blödheit"
„Ich habe mich gleich danach geärgert“, berichtete der Veranstalter, dem die Sache verdächtig vorkam. Eine Nachfrage bei einem Vorgesetzten des Beamten bestätigte schließlich: Von verdeckten Ermittlungen konnte keine Rede sein.
„Es war eine Blödheit von mir, es tut mir leid“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Diese Einsicht dürfte allerdings zu spät kommen.
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