Gericht bestätigt: Pfotenhilfe darf Video über "Tierquälerei" zeigen

Gericht bestätigt: Pfotenhilfe darf Video über "Tierquälerei" zeigen
SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck wollte die Verbreitung eines Videos der "Riesenschnauzer-WM" gerichtlich stoppen.

Dem Verein Pfotenhilfe wurde ein Video der "Riesenschnauzer-WM" Ende Oktober in Kärnten zugespielt. Aus Sicht des Vereins wurden darauf "tierschutzwidrige und gefährliche Szenen der berüchtigten Beißabrichtung" bei öffentlichen Hundewettkämpfen gezeigt. Der Verein veröffentlichte das Video auf Youtube.

"Unmittelbar nach Veröffentlichung der Zusammenschnitte wurden wir von SPÖ-Tierschutzsprecher und Veranstaltungsleiter Dietmar Keck der Lüge bezichtigt und Klagen gegen uns angekündigt", sagt Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe.

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Damit habe der aus OÖ kommende Abgeordnete mit einer Einstweiligen Verfügung die Verbreitung des Videos samt Kommentierung der Szenen verbieten lassen wollen.

Das Landesgericht Ried im Innkreis hat nun die Einstweilige Verfügung des Nationalratsabgeordneten abgewiesen. Zudem muss Keck 1.135,32 Euro Kostenersatz an den Verein bezahlen. "Wir sind sehr erleichtert über diesen Etappensieg. Keck hat sich hingegen mit diesem Angriff auf den Tierschutz als Tierschutzsprecher selbst disqualifiziert", erklärt Stadler.

Nachdem das Gericht Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht ausschließen könne und die Szenen von einem "objektiven Durchschnittsbetrachter" durchaus als problematisch wahrgenommen werden können, dürfe das Video bis auf weiteres online bleiben, freut sich Stadler über die Begründung des Gerichtsentscheids. 

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Das Hauptverfahren der Unterlassungsklage folgt erst. Noch vor Weihnachten muss die Pfotenhilfe dem Gericht eine Gegenäußerung vorlegen und nächstes Jahr wird es dann wohl zu mindestens einer Verhandlung kommen.

Keck mit privatem Gutachten

Dietmar Keck hingegen erklärte im KURIER-Gespräch schon zuvor, warum er den Gerichtsweg bestreitet: "Ich kann mich sonst nicht gegen öffentliche Vorwürfe zur Wehr setzen." Denn der Vorwurf, bei dem Wettkampf und auf dem Video sei von Tierquälerei auszugehen, sei falsch. 

"Ich habe ein privates Gutachten von einer gerichtlich beeideten Sachverständigen über das, was auf dem Video zu sehen ist, erstellen lassen", sagte Keck, "und dieses Gutachten sagt eindeutig, dass das keine Tierquälerei ist. Jetzt muss das Gericht darüber entscheiden."

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