Zwei ehemalige Zeitsoldaten wegen Hitlergruß-Foto verurteilt

Zwei ehemalige Zeitsoldaten wegen Hitlergruß-Foto verurteilt
Zwei Schuld- und drei Freisprüche bei Prozess in Ried. Schuldsprüche nicht rechtskräftig.

Fünf ehemalige Zeitsoldaten haben sich am Mittwoch in Ried wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat verantworten müssen. Vier von ihnen sollen den Hitlergruß gezeigt, der Fünfte die Szenerie fotografiert und das Bild über WhatsApp verschickt haben.

Drei Angeklagte wurden freigesprochen, zwei schuldig erkannt. Letztere erhielten jeweils sechs Monate bedingt - in einem Fall ist es eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung. Die Freisprüche sind rechtskräftig, die Schuldsprüche nicht, teilte das Landesgericht Ried mit.

Die Männer erklärten ihr Verhalten u.a. damit, dass sie "keine Außenseiter" sein wollten und behaupteten rechte Umtriebe in der Kaserne.

Im Jänner 2017 haben die Männer nach eigenen Angaben in der Kaserne Ried einiges an Alkohol konsumiert, dann soll es zu dem verhängnisvollen Foto-Shooting gekommen sein. Die fünf Angeklagten rechtfertigten sich weitgehend ähnlich: Man sei betrunken gewesen, man habe sich nichts dabei gedacht und man "wollte kein Außenseiter sein".

Dann folgten Anschuldigungen gegen das Heeres-Personal: Das Thema Nationalsozialismus sei "vom Rekrut bis zum Vizeleutnant verharmlost" worden, "die Wachtmeister haben sich mit 'Heil' gegrüßt", wer nicht rechts gewesen sei, "war unten durch" und: "Die Sympathie zum Nationalsozialismus wurde in der Kaserne gebilligt". Seit sie nicht mehr in der Kaserne seien, hätten sie mit dem Thema nichts mehr zu tun, beteuerten die Angeklagten.

Die Verteidigung wollte ein Gutachten, weil der Hitlergruß mit der Bierflasche in der Hand nur "eine Verballhornung" der Nazi-Geste sei, das wurde vom Gericht aber abgelehnt.

Beim Militärkommando Oberösterreich wollte man die Causa nicht kommentieren, weil die Betroffenen bereits entlassen seien und mit dem Bundesheer nichts mehr zu tun hätten. Zudem gebe das Ministerium zu laufenden oder abgeschlossenen Verfahren keine Auskunft, hieß es auf APA-Anfrage.

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