Förderungen nach OÖ-Wahl: Fast 1,2 Millionen Euro für MFG

Gerhard Pöttler und Spitzenkandidat Joachim Aigner (MFG) im Rahmen der Landtagswahl in Oberösterreich.
Neos erhalten mit Landtagseinzug deutlich mehr Parteienförderung. Insgesamt 24,5 Mio. Euro Parteien- und Klubförderung.

Die Impfgegner-Fraktion MFG hat nach ihrem überraschenden Einzug in den oberösterreichischen Landtag Anspruch auf mehr als eine Million Euro Staatsförderung pro Jahr. Mit deutlich weniger Geld auskommen muss dagegen die FPÖ, die nach ihrem Absturz am Sonntag 2,8 Mio. Euro jährlich verliert.

In Summe zahlt Oberösterreich 24,5 Mio. Euro an die Landtagsparteien und ihre Klubs und leistet damit die nach dem Bund und Wien großzügigste Parteienförderung in Österreich.

780.000 Euro für Neos

Für die meisten bisherigen Landtagsparteien gibt es nach der Wahl etwas mehr Geld: die ÖVP und ihr Klub haben nach APA-Berechnungen Anspruch auf 9,8 Mio. Euro, die SPÖ erhält 5,1 Mio. Euro und die Grünen 2,9 Mio. Euro. Einzig die FPÖ muss künftig mit deutlich weniger rauskommen und erhält nur noch 4,7 Mio. Euro - also um 2,8 Mio. Euro weniger als bisher.

Den Corona-Verharmlosern von der MFG bringt ihr Einzug in den Landtag Parteien- und Klubförderung in Höhe von 1,15 Mio. Euro. Ebenfalls erstmals im Landtag vertreten sind die NEOS, die bisher nur Parteienförderung auf Gemeindeebene erhalten haben. Künftig haben sie auch auf Landesebene Anspruch auf insgesamt 780.000 Euro jährlich.

21,1 Euro

Grundsätzlich zahlt das Land heuer für alle wahlberechtigten Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher 21,1 Euro an die Parteien. Der Großteil der Summe wird nach der Kräfteverteilung im Landtag auf die Parteien aufgeteilt. Für einen kleineren Teil (3,23 Euro je Stimmbürger) ist das Abschneiden bei der Gemeinderatswahl maßgeblich. Dort sind auch EU-Bürger stimmberechtigt, was die Fördersumme insgesamt etwas erhöht.

Für die Landtagsklubs gibt es heuer knapp 1,3 Mio. Euro. Die beiden neuen Landtagsparteien erhalten die Fördergelder freilich nicht rückwirkend für das gesamte Jahr, sondern erst ab der ersten Sitzung des neu gewählten Landtages (voraussichtlich am 23. Oktober).

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