Haft: Ex-Lehrerin und Freund für Pornos mit Tochter verurteilt

Haft: Ex-Lehrerin und Freund für Pornos mit Tochter verurteilt
Die Frau wurde in Wels zu dreieinhalb Jahren, ihr Freund und Anstifter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Ein Fall von sexueller Hörigkeit in einer Beziehung war Mittwoch am Landesgericht Wels vor einem Schöffensenat verhandelt worden. Eine 47-jährige Mutter und Ex-Lehrerin wurde zu dreieinhalb Jahren, ihr 49-jähriger Freund als Haupttäter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Beide erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. 

Der Vorsitzende hatte zuvor den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert. Die Frau aus dem Bezirk Krems in Niederösterreich soll über drei Jahre hinweg im Auftrag ihres Partners Pornofilme von ihrer minderjährigen Tochter angefertigt haben. Sie und ihr in Wels lebender Freund waren im November 2018 verhaftet worden. Beide befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Fall schockierte sogar Ermittler. Die alleinerziehende Mutter und der Familienvater hatten einander im Internet kennengelernt und eine Beziehung begonnen.

2015, nach einem Jahr Beziehung, forderte der Mann die Frau auf, Fotos und Videos vom Intimbereich der damals Zehnjährigen zu machen. Mit der Zeit wurden die Wünsche immer expliziter: Die mittlerweile aus dem Schuldienst entlassene Lehrerin nahm sexuelle Handlungen an dem schlafenden und damit wehrlosen Kind vor, filmte diese und übermittelte sie dem Angestellten.

 

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Diese Videos spielten auch im Prozess eine wichtige Rolle. Weil dabei der höchstpersönliche Bereich aller Beteiligten erörtert wurde, wurde nach dem Vortrag der Anklage und deren Beantwortung durch die Verteidiger die Öffentlichkeit für den gesamten weiteren Verlauf der Verhandlung ausgeschlossen.

Zuvor hatten die Verteidiger angekündigt, dass ihre Mandanten sich in der Verhandlung schuldig bekennen würden. Allerdings wiesen sie den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauches zurück. Dafür liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft.

Es habe ein, für eine Verurteilung in diesem Sinne, notwendiger Geschlechtsverkehr nicht stattgefunden, sondern es habe „lediglich“ Berührungen gegeben, argumentierten die Anwälte der Angeklagten. Damit liege nur ein „normaler“ sexueller Missbrauch vor. Das Strafausmaß hierfür beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

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