Prozess gegen Braunauer Ex-Bezirkshauptmann: Geldstrafe

Prozess gegen Braunauer Ex-Bezirkshauptmann: Geldstrafe
17.400 Euro teilbedingt wegen Untreue und 150 Euro Schadenersatz - Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs.

In Ried ist am Donnerstagvormittag der Prozess gegen den früheren Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, eröffnet worden. Er muss sich wegen Amtsmissbrauchs, Vorteilsannahme zur Beeinflussung, Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung und Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten. Der 60-Jährige erklärte sich in keinem der Anklagepunkte für schuldig. Ein Urteil wird noch für den Donnerstag erwartet.

Von den ursprünglich 1.181 Anzeigepunkten des Landes Oberösterreichs sind sechs übrig geblieben, alle anderen wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auch wenn der Staatsanwalt hervorhob, dass der inzwischen abberufene Behördenchef „sehr viel Gutes für den Bezirk Braunau getan hat“, könnten jene sechs Punkte „nicht unter den Teppich gekehrt werden“.

"Wissentlich nichts Unrechtes"

Wojak verteidigte hingegen sein Handeln. Was den Vorwurf des Amtsmissbrauchs angeht, versicherte er, „wissentlich nichts Unrechtes“ getan zu haben. So nahm er einem Alkolenker - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - nur den Pkw-Führerschein ab und nicht auch die Fahrerlaubnis für den Traktor. Auf Nachfrage beim Land habe er die Auskunft erhalten, dass er dies nicht müsse. „Das Ganze war keine Amigo-Geschichte“, beteuerte er, niemandem einen Gefallen getan zu haben.

Die Vorteilsannahme besteht laut Anklage in der Finanzierung seiner Geburtstagsfeier mit 1.500 Euro durch eine Bank. Auch dies wollte den Beschuldigte so nicht stehen lassen. Nach einer Bürgermeisterkonferenz und 16 Tage vor seinem runden Geburtstag hätte man sich noch zusammengesetzt und gefeiert. Das Buffet habe ein Geldinstitut gesponsert, was durchaus üblich nach solchen Treffen sei, meinte er.

Rechtfertigung

Weiters soll er Verwaltungsstrafen für Betroffene zum Teil oder zur Gänze übernommen haben und aus den Verfügungsmitteln der Behörde bezahlt haben. Einmal ging es um eine 30-Euro-Radarstrafe für einen Chauffeur der Bezirkshauptmannschaft während der Dienstzeit. Ein anderes Mal kam die Behörde für ein Strafmandat von einer Sozialhilfemitarbeiterin wegen Falschparkens auf.

Zudem übernahm Wojak als Bezirkshauptmann von Betroffenen einen Anteil der Strafe oder erließ sie, nachdem beim Ausstellen der Bescheide seitens Behördenmitarbeiter Unkorrektheiten passiert sein sollen. Denn: Er habe die Situation beruhigen wollen. Er hätte so verhindert, dass jemand in Wut „den Schreibtisch umdreht“. Der Anwalt des ehemaligen Bezirkschefs vermutet, dass man Gründe gesucht habe, um die Abberufung seines Mandanten zu rechtfertigen.

Wojak wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung freigesprochen. Wegen Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung wurde er allerdings zu einer Geldstrafe von 17.400 Euro, zur Hälfte bedingt, und zu 150 Euro Schadenersatz an das Land Oberösterreich verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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