Emil in Oberösterreich angekommen: Was passiert jetzt mit dem Elch?

Symbolbild. Emil in Ferschnitz.
Elch Emil zieht seit Monaten durch verschiedene Regionen Österreichs und sorgt für große Aufmerksamkeit – nicht nur bei Tierfreunden, sondern auch in den sozialen Medien.
Nachdem Emil den Westen Niederösterreichs durchwanderte, dürfte er am Freitagmorgen in Oberösterreich angekommen sein. Laut einem Beobachter schwamm der Elch in der Enns von Ernsthofen (NÖ) nach Kronstorf (Bezirk Linz-Land). Das berichtet der ORF Oberösterreich.
Seit seiner Ankunft wird Emil bereits von einer Polizeistreife begleitet, wie die Gemeinde auf Facebook mitteilte. Auf einem Bild ist zu sehen, wie der Elch am Straßenrand steht. Die Gemeinde bat daher alle Verkehrsteilnehmer um Vorsicht.
Vor kurzem wurde unter der Leitung der Agrar- und Jagdlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sogar eine "SOKO Elch" ins Leben gerufen. Das Land Oberösterreich hat angekündigt, man werde "Emil" beobachten und überlege, ihn zu betäuben und an die tschechische Grenze zu bringen. Denn im Nationalpark Šumava lebt eine Elchpopulation.

Emil wird bereits von einer Polizeistreife begleitet, gab die Marktgemeinde Kronstorf bekannt.
"Schutz von Emil im Mittelpunkt"
Man habe sich auf seine Ankunft vorbereitet und verschiedene Möglichkeiten durchgespielt, wie es mit Emil weitergehen soll, betonte Langer-Weninger. "Im Mittelpunkt stehen das Wohl und der Schutz von Elch Emil. Zugleich wollen wir verhindern, dass es zu gefährlichen Situationen für Menschen kommt – etwa im Straßen- oder Bahnverkehr."
Da Emil bereits einmal den Bahnverkehr blockierte, will man das hier vermeiden – auch zum Schutz des Tieres.
Elche auf Wanderschaft sind grundsätzlich kein Zufall. Männliche Säugetiere legen oft weite Strecken zurück, um den genetischen Austausch zwischen Populationen sicherzustellen. Emil war dabei auf dem Weg Richtung Tschechien, wo es nahe der österreichischen Grenze am Moldaustausee eine Elchpopulation gibt. Auf seiner Route nutzt er sogenannte Weitwanderkorridore – teils eigens durch Grünbrücken für Wildtiere erschlossen. Sein Ziel: ein geeigneter Lebensraum mit ausreichend Schutz, Nahrung und Fortpflanzungspartnerinnen.
Rechtliche Lage: Elche stehen unter Schutz
In Oberösterreich soll der Elch erst einmal beobachtet werden. Der Jagdsachverständigendienst im Büro von Langer-Weninger fungiert als Anlauf- und Koordinationsstelle für Meldungen über Sichtungen. Sollte Emil diesen Weg nicht von selbst einschlagen, will man ihn in sicherem Gelände betäuben, besendern und in Richtung Grenze zu Tschechien bringen, wo im Nationalpark Sumava eine Elchpopulation lebt.
Den Elch abzuschießen würde nur mit Sondergenehmigung gehen, da er zwar jagdbares Wild ist, allerdings ganzjährig geschont, sagte Christopher Böck, Geschäftsführer vom Landesjagdverband Oberösterreich gegenüber dem ORF, „und es gibt keinen Grund dafür“. Den Elch gleich nach Tschechien zu bringen, wäre ein grenzübergreifender bürokratischer Aufwand, den man vermeiden wolle.

Ganz entspannt bei den Obstbäumen von Peter Gessl in Rosenau: Elch Emil.
Andere rechtliche Grundlage in NÖ
Anders gestaltete sich die Situation in Niederösterreich: Obwohl Elche im Jagdgesetz als jagdbare Wildart gelistet sind, stehen sie in Niederösterreich unter ganzjähriger Schonung. Das bedeutet: Jegliche Eingriffe wie etwa Betäubung oder Verbringung unterliegen strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zuständig sind in solchen Fällen ausschließlich die Bezirksverwaltungsbehörden, die Polizei oder das Land Niederösterreich.
Kritik von Tierschutz
Die NGO Tierschutz Austria kritisierte das Vorhaben und drohte rechtliche Schritte an. Laut den Tierschütern sei das geplante Vorgehen der Behörden nicht rechtskonform: "Emil darf weder gejagt noch gefangen noch absichtlich getötet werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn eine unmittelbar drohende Gefahr für Menschen besteht – und die liegt derzeit nicht vor“, erklärte Stephan Scheidl, Tierheimleiter von Tierschutz Austria, Österreichs größter Tierschutzorganisation.

Elch Emil unterwegs in St. Pölten.
Sollte der Elch gegen geltendes Recht betäubt oder eingefangen werden, behalte man sich uns rechtliche Schritte bis hin zu Anzeige und Amtshaftung vor, betonte Scheidl.
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